Naja, zur Eröffnung des Hauptverfahrens wird es schon kommen. Das ist nur in Ausnahmefällen so, dass eine Anklage nicht zugelassen wird.
Was sich dann allerdings in der Hauptverhandlung ergibt, darüber kann man nur spekulieren.
Bislang schweigt der Angeklagte, aber was wird sein, wenn er Dinge vorträgt, die
@Bernard hier schon beschrieben hat?
Wenn er bereits 21 Jahre alt war, wie man einigen Artikeln entnehmen kann, dann gilt er zwar nicht mehr als Heranwachsender.Jugendstrafrecht kann auf keinen Fall mehr angewandt werden. Aber trotzdem. Er war sehr jung und könnte sich auf eine psychische Drucksituation berufen, die sein Vater heraufbeschworen hat.
Eine Affekttat wird schwierig zu vermitteln sein. Dazu passt nämlich das Aufsuchen einer abgelegenen Scheune nicht recht.