@Interested @avatar455 @Iudex Eure Kommentare zeigen dass ihr leider nicht verstanden habt worum es mir ging.
Das von Bence aus den Automaten entnommene Geld hätte nach der Entnahme in die Kasse im Hause Böhringer eingezahlt werden müssen.
Das ist aber lt. Urteil mindestens dreimal im Februar 06 nicht geschehen.
Ich frage, wieso das niemand bemerkt hat, bereits beim ersten Mal?
Und ich frage wieso nicht schon beim ersten Fehlbetrag etwas unternommen wurde?
Dennn ich gehe davon aus, dass nichts unternommen wurde weil Bence eine Woche später schon wieder eine unregelmässige Entleerung vornahm und das Geld auf sein eigenes Konto einzahlte.
Wenn dem ersten Vorfall energisch und mit Nachdruck nachgegangen worden wäre, dann hätte er sich wohl kaum getraut eine Woche später zur gleichen Zeit am gleichen Ort fast den gleichen Betrag noch einmal zu entnehmen.
Wurde das Fehlen des vierstelligen Betrages im Betrieb nicht problematisiert ?Wie ist man mit der vorhandenen Fehlsumme umgegangen? Wie wurde sie verbucht?
Und wieso entnahm Bence das Geld überhaupt, wenn er doch hätte wissen müssen, dass seine Entnahmen auf Belegen exakt protokolliert wurden?
Oder hatte es diesbezüglich Veränderungen im Betrieb gegeben die Bence noch nicht kannte?