Der Mordfall Weimar
20.09.2017 um 22:16Zum Thema Beweiswürdigung in den beiden widersprüchlichen Urteilen des Landgerichts Gießen und des Landgerichts Frankfurt möchte ich auf folgende Passage hinweisen, die in dem am 30.05.2011 veröffentlichten SPIEGEL-Artikel "Glaube und Wahrheit" enthalten ist:
Heftige, manchmal hysterische Reaktionen prägten die Berichterstattung. Die eigenen Kinder erwürgen? Tut eine Mutter so etwas? Die Wahrheit im Fall Weimar gibt es bis heute nicht.
Gehrke sieht das anders. Seine Kammer hat das letzte, das Schuldig-Urteil über die Frau gesprochen. Und er ist sich sicher, dass es richtig war: "Die Indizien waren eindeutig. Es gab über 50 Belege dafür, dass sie es getan hat."
Aber wie kann es dann sein, dass das Landgericht Gießen zum gegensätzlichen Urteil kam? Den Anwälten, so die Erklärung Gehrkes, sei es damals gelungen, die Schöffen der Schwurgerichtskammer in Gießen auf ihre Seite zu bringen: "Die Frau hat überzeugend das leidende Justizopfer gespielt, das um seine Kinder trauert."
Gegen das Votum beider Laienrichter ist eine Verurteilung nicht möglich. "Die Schöffen", sagt Gehrke, "sind regelmäßig überfordert." Nur ein Profi sei in der Lage, "zwischen dem zu unterscheiden, was er nur glaubt, und dem, was er beweisen kann".
Link: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78689615.html
Heftige, manchmal hysterische Reaktionen prägten die Berichterstattung. Die eigenen Kinder erwürgen? Tut eine Mutter so etwas? Die Wahrheit im Fall Weimar gibt es bis heute nicht.
Gehrke sieht das anders. Seine Kammer hat das letzte, das Schuldig-Urteil über die Frau gesprochen. Und er ist sich sicher, dass es richtig war: "Die Indizien waren eindeutig. Es gab über 50 Belege dafür, dass sie es getan hat."
Aber wie kann es dann sein, dass das Landgericht Gießen zum gegensätzlichen Urteil kam? Den Anwälten, so die Erklärung Gehrkes, sei es damals gelungen, die Schöffen der Schwurgerichtskammer in Gießen auf ihre Seite zu bringen: "Die Frau hat überzeugend das leidende Justizopfer gespielt, das um seine Kinder trauert."
Gegen das Votum beider Laienrichter ist eine Verurteilung nicht möglich. "Die Schöffen", sagt Gehrke, "sind regelmäßig überfordert." Nur ein Profi sei in der Lage, "zwischen dem zu unterscheiden, was er nur glaubt, und dem, was er beweisen kann".
Link: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-78689615.html