Itsneverbow schrieb: Wie brutal konsequent das Kassationsgericht "eins uns eins zusammenzählt" und wie gefühllos und nüchtern es urteilt.
Gefühllos, genau, das trifft es sehr gut. Braucht man eigentlich kein Gefühl um die Handlungsweise eines Angeklagten zu verstehen?
Oh doch, denn andernfalls ist man nicht in der Lage sich in die Angeklagte hineinzuversetzen. Es ist dann unmöglich wirklich der Sache gerecht zu werden und gerecht zu urteilen.
Abgesehen ignoriert der oberste Gerichtshof vollkommen die Erkenntnisse der Psychologen bzgl. falscher Geständnisse. Es schein aus ewig gestrigen zu bestehen, welche seit ihrer Ausbildung nichts dazu gelernt haben.
Das vorbildliche Innoncent-Projekt in den Staaten, was es eigentlich in jedem Land geben sollte, belegt das deutlich, 25% der zu Unrecht verurteilten hatten ein falsches Geständnis abgelegt.
Warum? Die Antwort darauf könnte darin liegen, dass es – im Gegensatz zu Deutschland – in einem Verhör erlaubt ist, auch Behauptungen aufzustellen und diese als erwiesen dazustellen, welche es gar nicht sind. Von einem „oberste“ Gerichtshof muss man aber erwarten, dass er solche Erkenntnisse in seine Entscheidung einfließen lässt. Das notwendige Fingerspitzen-„Gefühl“ fehlt ihm dazu aber offensichtlich.
Auf Ihren anderen Beitrag bzgl. „Schenkelklopfer“ (wie alt sind Sie eigentlich, das Thema ist doch viel zu ernst, als das man sich so äußern sollte, das gilt genauso für Ihre obige sogenannte Fantasiegeschichte) werde ich hier jetzt nur soweit sagen, lesen Sie doch schlicht und einfach mal nach auf was für eine Begründung Hellmanns sich diese Anmerkungen des obersten Gerichtshofs beziehen.
Und überlegen Sie sich dann, ob die Darstellung des obersten Gerichtshofs wirklich zwingend ist, dass die Darstellung Hellmanns unlogisch erscheint. Und letzteres wäre schon einmal eine der Voraussetzungen, welche in einem Rechtsstaat erfüllt sein müsste, wenn eine Revision das Ergebnis der freien Beweiswürdigung umstoßen darf.
Ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen und mir die Passagen, auf welche die Post von PMF sich beziehen aus dem Urteil rauszusuchen, das sollten Sie erst mal selber machen.
Nur zum Verständnis, was freie Beweiswürdigung bedeutet, hier die Betrachtung einer der Zurückverweisungsgründe des obersten Gerichtshofs:
Der oberste Gerichtshof hat gemeint, dass die Begründung Hellmanns bzgl. der Einzeltätertheorie unlogisch sei, weil, die Blutabdrücke von Guedes Schuh direkt zur Ausgangstür führen.
Zum einen berücksichtigt der oberste Gerichtshof nicht, wann diese Spuren entstanden sein können, sie können direkt nach der Tat entstanden sein aber auch später.
Nehmen wir mal den Fall, dass Guede Hals über Kopf nach dem Mord geflohen ist, was aber schon seinen Aussagen widerspricht.
Dann dürfte er spätestens vor der Ausgangstür jäh gestoppt worden sein. Denn diese dürfte abgeschlossen gewesen sein, da wir ja wissen, dass das Schloss defekt war.
An diesem Punkt gibt es dann nur zwei Möglichkeiten, entweder ist ihm dort die Tür aufgemacht worden, oder er ist in das Zimmer des Opfers zurück gelaufen und hat dort dann den Schlüssel gesucht.
Dass aus den Blutspuren ersichtlich ist, dass diese von Schritt zu Schritt deutlich geringer werden, kann man Guedes weiteren Weg direkt aus diesen nicht mehr ermitteln. Hier wäre beispielsweise ein Luminol-Test sinnvoll gewesen, aber kaum noch im Dezember, da die Horden schon über das Haus hergefallen waren. Wir wissen nicht, ob er noch an der Tür umgedreht hat, was eine der logischen Schlussfolgerungen wäre.
Also war die Hellmann-Begründung so unlogisch? Wohl kaum, schließlich gibt es mindestens eine Möglichkeit, welche seine Feststellung nicht unlogisch erscheinen lässt und damit ist es in keiner Weise zwingend, dass Hellmans Entscheidung hier falsch ist. Im Rahmen der Gesamtwürdigung dürfte Hellmans Entscheidung dann auch höchstwahrscheinlich richtig sein, schon Guedes Aussagen lassen da eigentlich keinen Zweifel.
Vielmehr zeigt die Behauptung des obersten Gerichtshofs, dass ihm das notwendige Vorstellungsvermögen offensichtlich fehlt und entsprechend nicht in der Lage ist, daraus entsprechende logische Schlussfolgerungen zu ziehen. Ein KO-Kriterium für jedes Gericht.