Amanda Knox
23.02.2017 um 23:38@HansM
Danke für die Erklärungen bzgl. des Freispruchs.
Krombach hat dann trotz dieses EGMR-Urteils das Urteil in Frankreich nicht angefechtet, so dass die Rechtsprechung in Frankreich und auch Deutschland jahrelang blockiert war. In Deutschland konnte kein Verfahren neu eröffnet werden, da es schon ein anderes Urteil gab, Frankreich hatte sich selber blockiert. Kurz vor der Entführung hat aber das höchste Gericht eine Begründung gefunden, dieses Urteil doch aufzuheben auch ohne einen Wiederaufnahmeantrag Krombachs, der Weg zu einem unter rechtsstaalichen Gesichtspunkten getroffenes Urteil war frei.
Für den obersten Gerichtshof in Italien muss es offensichtlich gewesen sein, dass rechtliches Gehör gerade bzgl. der DNA-Untersuchungen nicht gewährt worden war. Die USA hätten das sicherlich moniert und die den Antrag Italiens nicht stattgegeben. Gleichzeitig wären gerade die Machenschaften von Frau Steffanonie in den Fokus gekommen, das konnte der oberste Gerichtshof nicht riskieren, da es das ganze Unrechts-System in Italiens offen gelegt hätte. Für das System Italiens war der Freispruch daher von Nachteil.
Danke für die Erklärungen bzgl. des Freispruchs.
HansM schrieb:Obwohl der Vertrag eine eindeutige Sprache spricht: Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung hat der ausliefernde Staat keine Möglichkeit den Fall neu zu prüfen, das Urteil allein reicht als Grund für die Auslieferung (im Gegensatz zu Fällen, wo einem vermeintlichen Straftäter erst noch der Prozess gemacht werden soll).Das ist so nicht ganz richtig. Der ausliefernde Staat hat sehr wohl die Aufgabe, das Urteil, welches dem Auslieferungsantrag zugrunde liegt, zu untersuchen, ob es auch auf rechtsstaatliche Weise zustande kam. Ein Beispiel, wo es zu einem solchen Konflikt kam, war der Fall Krombach. Hier hatte Frankreich einen rechtsstaatlich unzulässiges Urteil gesprochen. Damals in Frankreich war es noch gesetzlich verankert, dass - wenn ein Angeklagter nicht persönlich zur Verhandlung erscheint - ihm auch kein rechtliches Gehör gewährt wird. Dies hat Deutschland und ich glaube auch Österreich als ein in nicht rechtsstaatlicher Weise gefallenes Urteil angesehen, und daher nicht ausgeliefert. Bestätigt wurde das auch vom EGMR. Frankreich hat diese Gesetzgebung auch inzwischen geändert.
Krombach hat dann trotz dieses EGMR-Urteils das Urteil in Frankreich nicht angefechtet, so dass die Rechtsprechung in Frankreich und auch Deutschland jahrelang blockiert war. In Deutschland konnte kein Verfahren neu eröffnet werden, da es schon ein anderes Urteil gab, Frankreich hatte sich selber blockiert. Kurz vor der Entführung hat aber das höchste Gericht eine Begründung gefunden, dieses Urteil doch aufzuheben auch ohne einen Wiederaufnahmeantrag Krombachs, der Weg zu einem unter rechtsstaalichen Gesichtspunkten getroffenes Urteil war frei.
Für den obersten Gerichtshof in Italien muss es offensichtlich gewesen sein, dass rechtliches Gehör gerade bzgl. der DNA-Untersuchungen nicht gewährt worden war. Die USA hätten das sicherlich moniert und die den Antrag Italiens nicht stattgegeben. Gleichzeitig wären gerade die Machenschaften von Frau Steffanonie in den Fokus gekommen, das konnte der oberste Gerichtshof nicht riskieren, da es das ganze Unrechts-System in Italiens offen gelegt hätte. Für das System Italiens war der Freispruch daher von Nachteil.