Ocelot schrieb:Danke. Und das wurde als "unlogisch" zurückgewiesen? hm, ich dachte wir befinden uns im 21. Jahrhundert...
Es gibt noch andere viel dreistiger Dinge, welche vom obersten Gerichtshof als unlogisch angesehen wurde, eigentlich alles.
So hatte ein drogenabhängiger Zeuge in Wirklichkeit in keiner Weise auf die Reihe gebracht, an welchem Tag er die Angeklagten im Park gesehen haben will. Die Logik der Staatsanwaltschaft ging dann etwa so:
Am Tag 1, zu dem der Drogenabhängige Ereignisse genannt hat, kann er die Angeklagten nicht gesehen haben (Stichwort Diskobusse)
Am Tag 3, zu dem der Drogenabhängige Ereignisse genannt hat, auch nicht. (Stichwort Marsmännchen, Spurenermittler wurden schon tätig)
Also blieb nach der StA nur Tag 2, wo der Drogenabhängige keinerlei Anhaltpunkte geliefert hatte, musste er sie dann gesehen haben, was dann zufällig die Mordnacht war.
Das schreit zum Himmel. Hellmann hat dann den richtig geschlossen, dass dieser Zeuge nicht glaubwürdig ist.
Der oberste Gerichtshof hat dann gemeint, dieser Zeuge ist glaubwürdig, weil er die Angeklagten im Gerichtssaal erkannt haben will (Obgleich er sie monatelang schon auf Zeitungen sehen konnte).
Ähnliche Kindergartenjustiz findet man fast überall in dem "Urteil" des obersten Gerichtshofs.
Das dürften auch die Gründe sein, weshalb ein EGMR dem obersten Gerichtshof seine Begründung um die Ohren hauen müsste. Leider dauert das alles sehr lange, aber vielleicht priorisiert dann mal der EGMR das entsprechend.
Vorher werden die Angeklagten vermutlich nervliche Wracks sein und die Zunftsaussichten wurde ihnen geraubt.