Der Fall Kampusch
13.03.2012 um 16:50@insideman
Da spielen hauptsächlich parteipolitische Gründe eine Rolle. Das Innenministerium haben sich die Schwarzen gesichert und verteidigen es seit 2 Jahrzehnten oder so. Als die Pannen der Kampuschentführung bekannt wurden, stand die Partei schon sehr schlecht da, ein weiterer schwarzer Skandal wäre die politische Katastrophe für die Schwarzen gewesen.
Also wurden die fähigen Führungskräfte der Polizei durch Parteibuchbesitzer ersetzt und vertuscht, was vertuscht werden konnte.
Und bis zur letzten Befragung wird strikt vermieden, von mehr als einem Täter auszugehen.
Da spielen hauptsächlich parteipolitische Gründe eine Rolle. Das Innenministerium haben sich die Schwarzen gesichert und verteidigen es seit 2 Jahrzehnten oder so. Als die Pannen der Kampuschentführung bekannt wurden, stand die Partei schon sehr schlecht da, ein weiterer schwarzer Skandal wäre die politische Katastrophe für die Schwarzen gewesen.
Also wurden die fähigen Führungskräfte der Polizei durch Parteibuchbesitzer ersetzt und vertuscht, was vertuscht werden konnte.
Am 23. August 2006 gelingt Natascha Kampusch die Flucht. Kurz danach weiß die Spitze des Innenministeriums, dass es bei den polizeilichen Ermittlungen schwere Pannen gegeben hat. Nationalratswahlen stehen vor der Tür.Nur damit man sich die Verhältnisse mal vorstellen kann:
Die Innenministerin muss eine schwerwiegende Entscheidung treffen: Soll der Fall „Kampusch" aufgeklärt oder vertuscht werden. Das ÖVP-Kabinett entscheidet für Vertuschung. Aus dem Fall „Kampusch" wird die Affäre „Kampusch".
In seinen vier Jahren als Innenminister hat sich Strasser ein Kabinett eingerichtet, das mehr einer politischen Spezialeinheit als einem Ministerbüro ähnelt. In enger Abstimmung treten seine Männer im Namen des Ministers auf. Sie säubern die Spitzen und besetzen Posten. Sie führen Wahlkämpfe und beraten die Partei. Sie füttern die Medien und steuern die Berichterstattung. Und sie setzen die Kriminalpolizei immer öfter für die Partei und gegen die politische Konkurrenz ein.Koch, der eigentlich schon garnichtsmehr mit der Sache zu tun hatte, taucht plötzlich wieder auf und zieht den Fall an sich, mit Weisung von oben.
In der Konferenz kann Koch die entscheidende Frage nicht beantworten: „Bei dieser Pressekonferenz wurde ich vom Redakteur des Nachrichtenmagazins „profil", Hr Bobi, gefragt, ob wir gegen den inzwischen aufgefundenen Entführer Priklopil bereits ermittelt hätten. Ich gab dem Redakteur zur Antwort, dass wir während unserer Zeit der Aktenführung (KA/LKA Burgenland 2002 - 2006) nicht gegen eine Person Priklopil ermittelt worden sei, weil dazu kein Hinweis eingegangen sei. Auf Frage gebe ich an, dass ich nicht mehr sagen kann, wann ich erfuhr, dass Priklopil tatsächlich im Akt aufschien." (12)Haidinger, der an der Aufklärung interessiert ist und kritisch hinterfragt, wird kaltgestellt.
Erst nach der Pressekonferenz macht sich Koch kundig. „Ich ging nach der Pressekonferenz aber zurück ins Sicherheitsbüro und fragte meine Beamten, ob der Name Priklopil im Akt aufscheint. Im Zuge dieser Nachfrage erhielt ich dann die Information, dass Wolfgang Priklopil im Jahre 1998 (das genaue Datum kann ich nicht angeben) im Zuge der Erhebungen zu der Entführung durch Beamte des SB Wien überprüft worden war." (13)
Noch immer versucht Haidinger Druck zu machen. Er mailt an Zwettler und Koch:
„Lieber Erich und Nikolaus!
Bitte Ergebnis der Befragung des Hundeführers mitteilen!" (6)
Zwettler antwortet um 17.44 Uhr:
„Sg. Herr Direktor, lieber Herwig,
zum Auftrag der Vorlage eines Berichts in dieser Angelegenheit darf ich mitteilen, dass StA Mag. Hans Peter Kronawetter soeben verfügt hat, derzeit noch keinen, auch nicht BMI-internen Bericht hinauszugeben, da er den bei der StA vorhandenen Akt noch nicht ausreichend überprüft hat und auch noch nicht sagen kann, ob die damalige Hinweislage der StA angezeigt wurde. Dies sei aber eine rechtlich wesentliche Frage.
Bericht kommt daher, wenn StA mit seiner Aktendurchforstung fertig ist." (7)
Um 23.08 sendet Haidinger ein weiteres Mail:
„Lieber Erich, lieber Nikolaus!
Ich will das bisherige Erhebungsergebnis, welches die Kriminalpolizei durch Befragung gewonnen hat, vorgelegt bekommen. [...] Der Hundeführer wurde bereits befragt. Was er gesagt hat, möge mir vorgelegt werden. Und zwar bis morgen, 11.00 Uhr auf eMail.
Diese Weisung richtet sich - auf Grundlage des BK-Gesetzes/GE/GO an dich, Erich, und an dich, Nikolaus.
Sie ist jedenfalls zu befolgen."
Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) und Koch Nikolaus (LPK-Burgenland) vom 30.8.2006, 23.08
Haidinger versucht es ein letztes Mal:Bemerkenswert ist hier auch, daß die gesamte Befragen strikt auf einen Einzeltäter ausgerichtet wurde, hinter dem Rücken Haidingers.
„Lieber Erich, lieber Nikolaus!
Ich weise darauf hin, dass die Befolgung meiner Weisung mit 11.00 Uhr abläuft." (9)
Um 12.06 sendet Zwettler per Mail eine eineinhalbseitige „Evaluierung der Hinweislage". Zur Aussage des Hundeführers hält Zwettler fest: „Er war zu einer Niederschrift bisher nicht bereit" (10). Zwettler verschweigt, dass der Hundeführer zu einer Niederschrift, die niemand von ihm wollte, auch nicht bereit sein konnte.
Noch immer weiß Haidinger nicht, dass es keine Aufklärung der Pannen vor der Nationalratswahl geben darf. Aber eines ist ihm jetzt klar: Er wird kein Ermittlungsergebnis zum zweiten Hinweis bekommen. Daher legt er am 31. August 2006 einen Aktenvermerk an:
„Vom Leiter der Ermittlungsgruppe Genmjr. Koch, und CI Frühstück wurde mir vorige Woche ein Sachverhalt vorgetragen und die Aktenteile dazu vorgelegt, aus denen hervor geht, dass es einen zweiten Hinweis hinsichtlich der Fahndung nach einem weißen Bus/Kastenwagen in der gegenständlichen Causa (Natascha Kampusch) gegeben hatte.
Dieser Hinweis wurde vom SB Wien am 14.4.1998 (also 10 Tage nach dem ersten Hinweis) protokolliert:
Der Berichtsleger beginnt des Bericht damit, dass eine unbekannte männliche Person angerufen habe. Am Ende des Berichts wird unter der Bezeichnung „Nur für Handakte" ein Nationale des Anrufers angeführt (es handelt sich um einen Polizisten).
In diesem Bericht wird ausgeführt, dass hinsichtlich der Fahndung nach dem weißen Kastenwagen ...im Bezirk Gänserndorf...in Bezug zur Abgängigkeit der Natascha Kampusch...es eine Person gebe,...welche mit dem Verschwinden in Zusammenhang stehen könnte. Folgende (wesentlich für eine mögliche Täterschaft scheinende) Argumente werden dabei aufgeführt:
der Mann sei ein Eigenbrötler, welcher mit seiner Umwelt extreme Schwierigkeiten und Kontaktprobleme habe
er wohne mit seiner Mutter in Strasshof/Nordbahn, Heinstraße 60 (Einfamilienhaus)
dieses Haus sei jedoch vollelektronisch abgesichert
auch soll der Mann eventuell Waffen zu Hause haben
vor dem Areal soll öfters sein weißer Kastenwagen...abgestellt sein
der Mann soll einen Hang zu Kindern in Bezug auf Sexualität haben
Aus dem mir vorgelegtem Aktenmaterial geht in der Folge hervor, dass - unter Hinweis auf die erste Überprüfung an dieser Adresse am 6.4.1998 - Erhebungen über Auftrag des SB Wien vom GP Deutsch Wagram bei Meldeamt der Marktgemeinde Strasshof/N angestellt wurden, welche ergaben, dass in besagtem Haus Priklobil W. (Mutter) ...polizeilich gemeldet und Priklopil Wolfgang (Sohn)...aufhältig, jedoch nicht polizeilich gemeldet seien.
Weitere Erhebungen/Überprüfungen sind in der Aktenlage nicht ersichtlich.
Ich habe daraufhin die Weisung zur weiteren Prüfung erteilt. Insbesondere sollte festgestellt werden, ob und von wem weitere Ermittlungen geführt worden sind, da bei der Sachlage im Zusammenhang mit den oben dargestellten Kriterien jedenfalls intensive Ermittlungen hätten aufgenommen werden müssen.
Mittlerweile wurde der damalige Hinweisgeber, ein Hundeführer der BPD Wien, befragt und hätte angegeben, ja, er sei der Hinweisgeber gewesen, er wolle aber nicht, dass darüber jetzt eine Niederschrift aufgenommen werde (mündliche Mitteilung von GenMjr. Koch an mich über nachfragen).
Meine nunmehr auch schriftlich ergangene Weisung an AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr. Koch (bis heute 11:00 Uhr schriftlich darüber zu berichten) wurde nicht befolgt.
Dazwischen kam es auch zu einer Intervention des GD-StV Gen. Lang Franz, der in der Angelegenheit Mitarbeiter zu einer Sitzung einberief, von der ich nichts wusste und auch nicht eingeladen war.
AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr Koch Nikolaus hatten mitgeteilt, dass der zuständige StA die Weisung erteilt habe, auch BM.I intern nichts hinaus zu geben. Mit diesem Argument wurde die Befolgung meiner Weisung bisher abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass sich meine fachliche Weisungsbefugnis aus dem BK-Gesetz und der GE/GO eindeutig ergebe und auch dieses durch die Weisung des StA (auch BMI intern nichts hinaus zu geben) nicht verkürzt werden könne.
Damit verstärkt sich mein Eindruck, dass hier „etwas vertuscht" werden sollte. Abgesehen vom Umstand, dass die Nichtbefolgung meiner Weisungen disziplinarrechtlich zu ahnden sind.
Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen (auch gegenüber dem GD-StV und der Ressortleitung), dass durch diese Vorgangsweise allenfalls entstehende/entstandene Amtshaftungsansprüche des Opfers verkürzt werden könnten." (11)
Die „Erstbetreuung" übernimmt die junge Polizeibeamtin Sabine Freudenberger von der Polizeiinspektion Deutsch Wagram. Freudenberger ist die erste, der Kampusch über ihre Entführung und ihr Leben in Gefangenschaft erzählt. Freudenberger protokolliert: „Bezüglich Komplizen gab sie wortwörtlich an: ´Ich weiß keinen Namen.´"Sie sagte also nicht, es gab nur einen Täter, oder es gab keine Mittäter - sie sagte wörtlich "Ich weiß keine Namen".
Und bis zur letzten Befragung wird strikt vermieden, von mehr als einem Täter auszugehen.
Auf gezielte Fragen zu möglichen Mittätern verzichten die Beamten auch diesmal. Um 19.15 ist die Vernehmung beendet.
Die Suche nach dem zweiten Täter hat noch immer nicht ernsthaft begonnen. Anstelle weiterer Täter suchen die Beamten der SOKO undichte Stellen: „So wurden am 31.8.2006 die Artikel in NEWS von CI Frühstück und AI Korner auf eventuelle Zitate aus den Niederschriften, die mit Natascha Kampusch angefertigt worden waren, überprüft."
Haidinger lässt nicht locker. Er ahnt längst, dass es einen Grund gibt, ihm die Einsicht in die Kampusch-Einvernahmen zu verwehren. Ein weiteres Mal mailt er Treibenreif ins Kabinett:
„Sehr geehrter Herr Brigadier, lieber Bernhard!
Es gibt in der Ermittlungsführung nur ein Problem (sonst sehe ich keines!): Es wird - aus welchen Gründen immer - versucht, dem Direktor des Bundeskriminalamtes die Inhalte aus den geforderten Unterlagen vorzuenthalten. Anders kann ich mir die bisherige Weigerung, meiner Weisung nachzukommen, nicht erklären." (2)
Haidinger macht noch eine weitere Entdeckung: „Noch etwas habe ich heute zum ersten Mal gehört: Dass ein von Natascha Kampusch von der Polizei aufgenommenes Foto über Weisung des Genmjr Koch vernichtet worden sei?! Auf meine Frage, wann und warum Genmjr Koch diese Weisung erteilt habe, antwortete er: ´Es steht viel Geld am Spiel und es könnte zu Klagen kommen. Daher sei es besser, das Foto zu vernichten.
Den Zeitpunkt dieser Weisung wisse Genmjr Koch nicht mehr, es sei ziemlich am Anfang gewesen. Wer dieses Foto aufgenommen habe, wisse er auch nicht."
Haidinger platzt der Kragen: „Lieber Bernhard, es reicht! Ich bin eine derartige Vorgangsweise der Kriminalpolizei nicht gewohnt - und ich werde sie auch nicht dulden. Wie kommt ein Exekutivorgan überhaupt auf die Idee, ein Foto, welches von der geflohenen Natascha Kampusch von der Polizei angefertigt wurde, als für das Strafverfahren nicht relevant zu beurteilen und einfach vernichten zu lassen?
Ich habe daher vor, Genmjr Nikolaus Koch als operativen Leiter der Ermittlungsgruppe abzuberufen."
Jetzt ist Feuer am Dach. Haidinger hat das Recht, Koch abzuberufen. Mit dem Generalmajor ist jetzt eine Schlüsselperson der Vertuschung gefährdet.
Treibenreif antwortet sofort: „Bevor irgendeine Veränderung in der SOKO-Struktur vorgenommen wird, stelle ich unmissverständlich fest, dass eine solche Maßnahme mit dem Kabinett der Frau Bundesminister - in concreto mit meiner Person - abzustimmen ist... Ich stelle abschließend nochmals fest: Zu der im letzten Satz von dir in Aussicht gestellten Maßnahme liegt keine Zustimmung vor - sie ist deshalb nicht zu ergreifen." (3)
Koch ist damit durch Ministerweisung vor eine Abberufung geschützt. Das Kabinett hat jetzt offiziell das Kommando in der Vertuschung übernommen.
Haidinger mailt zurück: „Ich handle - bestimmt nicht - aus einer ersten Emotion. Darum habe ich dir ja vor Umsetzung der angedachten Maßnahme Mitteilung gemacht. Das Foto... ist aus meiner Sicht Bestandteil des Gesamtaktes. Die Vernichtung dieses Fotos in Ausübung der ´Dienstaufsicht´ anzuordnen, halte ich zumindest für unzulässig und hätte mE mit der Justiz und mit der die Fachaufsicht ausübenden Behörde abbesprochen werden müssen."
Haidinger spricht jetzt zum ersten Mal von einer Ministerweisung: „An die Weisung, Genmjr Nikolaus Koch als operativen Leiter der Ermittlungen nicht abzulösen, halte ich mich selbstverständlich."
5. September 2006Erst am 26. September nimmt Haidinger zur Kenntnis, dass der Fall „Kampusch" vertuscht wird. Das Ministerium wünscht „keine Eklats". Haidinger mailt ein letztes Mal an Treibenreif:
Einen Tag später hat Haidinger die zweite Weisung erhalten. Das Kabinett wünscht keine weiteren Ermittlungen. Haidinger mailt dem stellvertretenden Wiener Polizeikommandanten Karl Mahrer:
„Sehr geehrter Herr gf. Landespolizeikommandant!
Lieber Karl!
Ja, danke. In dieser konkreten Angelegenheit ist mittlerweile die Weisung der Ressortleitung ergangen, keine weiteren Ermittlungen/Befragungen zu führen. Ich habe noch einmal zu klären versucht, dass die von uns gefundene Strategie geeigneter gewesen wäre.
Wie auch immer: Roma locuta, causa finita!"
„Sehr geehrter Herr Brigadier!
Lieber Bernhard!
Inhalt der ersten Weisung an mich war, dass keine Erhebungen zum zweiten Hinweis (Stichwort: Hundeführer aus Wien) gemacht werden dürfen. Dem Willen der Ressortleitung folgend habe ich mich - wenn auch unter Protest - an diese Weisung gehalten.
Inhalt dieser Weisung war auch eine zeitliche Komponente: Nämlich bis zu dem Nationalratswahlen damit zuzuwarten. Dieser Termin ist mit kommendem Sonntag erreicht.
Danach beabsichtige ich eine Evaluierung des Falles zu beauftragen. Ich hoffe, die Ressortleitung ist damit einverstanden (hebt also die derzeit noch bestehende Weisung auf)."
Noch einmal wiederholt Haidinger die Fragen, die nicht geklärt werden dürfen:
„Warum wurde mit dem zweiten Hinweis nicht weiter gearbeitet (weitere, eingehendere Befragung), obwohl ein weiterer Hinweis auf ein und denselben Mann gekommen ist und mehrere konkrete Kriterien enthielt, die über den ersten Hinweis weit hinaus gingen;
Warum wurde der Hundeführer (Kollege aus Wien) nicht ein einziges Mal befragt (noch dazu, wo er in derselben Behörde Dienst versieht);
Warum wurde der Zeugin, die die Entführung beobachtet hatte, kein Lichtbild von P. gezeigt;
Warum wurde vom LPK (damals LGK) Burgenland der Umstand nicht festgestellt, dass hier ein zweiter, weiter führender Hinweis vorlag, der nicht bearbeitet worden ist;
Das sind, kurz zusammen gefasst - wesentliche Fragen, deren Aufarbeitung die Kriminalpolizei für ein nächstes Mal professioneller machen muss. Darum geht es mir - und nicht um strafrechtliche oder disziplinäre Untersuchungen, wie mir bösartig zu unterstellen versucht wurde.
Die zweite Weisung, den LPK GenMjr Koch Nikolaus von der operativen Einsatzleitung nicht entbinden zu dürfen, obwohl er mehrfach meine Weisungen nicht befolgt hatte (und bis heute nicht hat), kommentiere ich hier nicht mehr.
Lieber Bernhard, wir waren in diesem Fall nicht so gut, wie ich mir das vorstellte. Das schmerzt, aber es muss (!) behandelt werden.
Herwig Haidinger"