@emz: Dann schau mal genau da nach, was unter „Anfangsverdacht“ steht!
Es gibt mehrere Abstufungen von „Verdacht“ im juristischen Sinne. Um Ermittlungen einzuleiten, reicht ein Anfangsverdacht. Und ermittelt wurde hier ja wohl gegen einige Leute.
Du tust hier immer wieder so, als würdest du dich juristisch auskennen. Klingt aber nach viel heißer Luft.
Auch den Stern-Artikel, den du immer wieder zitierst, hast du offenbar nie richtig gründlich gelesen. Chris und Niels sagen darin ausdrücklich, dass sie von der Polizei verdächtigt wurden. Beide mit genau diesem Wort: „verdächtig“.
Dass weder die beiden noch ich damit „dringend tatverdächtig“ nach der Deutschen Strafprozessordnung meinen, sollte jedermann klar sein.
Ich frage mich immer wieder bei deinen Posts, warum du andere Forumsteilnehmer ständig absichtlich missverstehst oder verbessern willst. Wenn das wenigstens fundiert wäre, könnte ich es ja noch verstehen...
Soviel zum Thema „juristische Begriffe richtig anwenden“!