Mord an Frauke Liebs
um 09:27Was hätte einem Täter in solch einem Szenario eigentlich für eine Strafe gedroht?Spekulant25 schrieb:Frauke frei lassen und sich vor Gericht verantworten sowie eine Menge gesellschaftlicher Ächtung erfahren?
Was hätte einem Täter in solch einem Szenario eigentlich für eine Strafe gedroht?Spekulant25 schrieb:Frauke frei lassen und sich vor Gericht verantworten sowie eine Menge gesellschaftlicher Ächtung erfahren?
@Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Was hätte einem Täter in solch einem Szenario eigentlich für eine Strafe gedroht?
@SalomaniaSalomania schrieb:Ja, möglich. Wobei sich hier unsere Theorie, dass es sich um jemand gehandelt hat, der Frauke bekannt war, ein wenig widerspricht:
Weil eigentlich hätte Frauke dann versuchen müssen, den Namen des Täters ins Telefon zu rufen. Weil die Situation war ernst, sehr ernst:
Dazu noch Körperverletzung, falls er irgendwelche Substanzen appliziert hat sowie ggf. wegen ausgeschlagenem Zahn oder anderen Formen der Gewaltanwendung. Wahrscheinlich bleibende psychische Schäden.frauZimt schrieb:Freiheitsberaubung...Das wird hart bestraft
Über welches Thema denn?maila schrieb:Aber über das Thema mit der damaligen Freundin bin ich auch noch nicht ganz weg.
Dr.Edelfrosch schrieb:Spekulant25 schrieb:
Frauke frei lassen und sich vor Gericht verantworten sowie eine Menge gesellschaftlicher Ächtung erfahren?
Das ist abstrakt schwer zu sagen. Ich entnehme für die hypothetische Fragestellung aber mal die Grunddaten aus dem § 239 StGB (Freiheitsberaubung), der jedenfalls vorgelegen haben dürfte und da kommt man zu folgenden Straferwartungen :Dr.Edelfrosch schrieb:Was hätte einem Täter in solch einem Szenario eigentlich für eine Strafe gedroht?
Freiheitsberaubung § 239 StGB Strafgesetzbuch (StGB)Allein aus der Fallkonstellation "Frauke freilassen" resultiert natürlich die sich aufdrängende Anschlußfrage, ob der Täter damit nicht ggf. sogar einen freiwilligen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erreichen hätte können.
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Wikipedia: Freiheitsberaubung
Er hat die Chance, Frauke Liebs zeitnah wenigstens wieder frei zu lassen, leider nicht ergriffen.Spekulant25 schrieb:...Außerdem ggf. noch sexuelle Nötigung/Vergewaltigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Gesetz.
Auch unerlaubter Waffenbesitz ist denkbar.
Möglicherweise. Oder ein Kollege..Mika1990 schrieb:Ein Täter der noch Schüler war, ist eigentlich schwer vorstellbar.
Jemand der ohne Abschluss von der Schule geht oder sonstige Reputationen hat und Rache nimmt?
Ja genau so geht es mir auch. Der Nutzer ClearWater und ich hatten darauf vor ein paar Tagen hingewiesen. Mir war das gar nicht bekannt gewesen dass die damalige Freundin so stark eifersüchtig gewesen sein soll. Komisch finde ich immer dass auf solche Ungereimtheiten obwohl sie gut erklärt und belegt sind besonders mit der Aussage von Frau Liebs und sogar mal ausnahmsweise ein verhältnismäßig „normales“ Motiv vorläge, überlesen gelöscht oder nicht drauf eingegangen wird.Koernchen schrieb:Ich habe mich schon immer gefragt, warum Chris eigentlich zum Abendessen mit Mutter und Tochter mit eingeladen war. Gerade wenn die neue Freundin eh schon eifersüchtig ist, hätte er doch eher abgelehnt und schon früher mit dem Lernen beginnen können.
Hat natürlich nix mit dem Fall zu tun, würde aber mehr Licht ins Verhältnis der Beteiligten bringen.
Den Gedanken hielt ich immer schon für naheliegend.Mika1990 schrieb:Das wäre interessant zu wissen. Ein Täter der noch Schüler war, ist eigentlich schwer vorstellbar.
Jemand der ohne Abschluss von der Schule geht oder sonstige Reputationen hat und Rache nimmt?
Und das ist wirklich belegt, dass die damalige Freundin von Chris stark eifersüchtig war?Centaurus_1997 schrieb:Mir war das gar nicht bekannt gewesen dass die damalige Freundin so stark eifersüchtig gewesen sein soll. Komisch finde ich immer dass auf solche Ungereimtheiten obwohl sie gut erklärt und belegt sind besonders mit der Aussage von Frau Liebs und sogar mal ausnahmsweise ein verhältnismäßig „normales“ Motiv vorläge, überlesen gelöscht oder nicht drauf eingegangen wird.
Belegt dass Frau Liebs sich gewundert hat, warum die Freundin von Chris nicht befragt wurde.emz schrieb:Und das ist wirklich belegt, dass die damalige Freundin von Chris stark eifersüchtig war?
Da scheint wohl etwas an mir vorbeigegangen zu sein.
Sicher kannst du da weiterhelfen.
Ich hatte nach einem Beleg für die starke Eifersucht von Chris' Freundin gefragt. Der fehlt mir.Centaurus_1997 schrieb:Belegt dass Frau Liebs sich gewundert hat, warum die Freundin von Chris nicht befragt wurde.
@Spekulant25Spekulant25 schrieb:Dazu noch Körperverletzung, falls er irgendwelche Substanzen appliziert hat sowie ggf. wegen ausgeschlagenem Zahn oder anderen Formen der Gewaltanwendung. Wahrscheinlich bleibende psychische Schäden.
Außerdem ggf. noch sexuelle Nötigung/Vergewaltigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Gesetz.
Auch unerlaubter Waffenbesitz ist denkbar.
@pensionärpensionär schrieb:Allein aus der Fallkonstellation "Frauke freilassen" resultiert natürlich die sich aufdrängende Anschlußfrage, ob der Täter damit nicht ggf. sogar einen freiwilligen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erreichen hätte können.
Dazu noch eine zweite Frage:emz schrieb:Meine Frage nach einem Beleg für die starke Eifersucht bleibt also bestehen.
Das Zusammenwohnen könnte genauso gut als Indiz dafür genommen werden, dass Frauke noch etwas von Chris wollte. Es kann aber auch ein Indiz dafür sein, dass sie beide ihre Beziehung so gut verarbeitet hatten, dass sie sich zutrauten, als WG zusammenzuwohnen.Centaurus_1997 schrieb:So wie es aussieht wollte Chris doch noch was von Frauke daher auch das zusammenwohnen
Ja, da hast Du vermutlich Recht.frauZimt schrieb:@pensionär
Wenn er einen Rechtsanwalt aufgesucht hätte, wäre die Tat anders ausgegangen.
Hat er aber bestimmt nicht. Und wahrscheinlich kann man ausschließen,
dass der Täter ein Jurist ist.
Sich einem öffentlichen Prozess stellen müssen, ist beängstigend.
Es gibt Menschen, die sich das Leben nehmen, aus Angst vor dem Gefängnis.
Und noch mal, es hätte im Raum gestanden, dass der Täter ein Berufsverbot erhält.
Was wir uns als Unbeteiligte überlegen, hatte er vermutlich nicht in seinem Panikkopf.
Ich habe mich hoffentlich erkennbar auschließlich nur um eine Antwort auf diese von dem user gestellte Frage und eingangs zitierten juristischen Aspekt allein aus strafrechtlicher Sicht bemüht. Bis auf den Schlußsatz - der war mir ein außerjuristisches Anliegen.pensionär schrieb:Dr.Edelfrosch schrieb:
Was hätte einem Täter in solch einem Szenario eigentlich für eine Strafe gedroht?
@pensionärpensionär schrieb:Ich habe mich hoffentlich erkennbar auschließlich nur um eine Antwort auf diese von dem user gestellte Frage und eingangs zitierten juristischen Aspekt allein auch aus strafrechtlicher Sicht bemüht. Bis auf den Schlußsatz - der war mir ein außerjuristisches Anliegen.