rayden schrieb:Um sich kurzfristig Zeit zu verschaffen, konnte es mE keine bessere SMS geben. Ansonsten hätte es nichts gegeben, was es nicht am nächsten Tag hätte auffliegen lassen.
Da stimme ich Dir völlig zu.
rayden schrieb:Trotzdem wäre natürlich so etwas wie "Brauche Zeit für mich, bin in einer Woche wieder da" sehr viel besser gewesen.
Das wäre nach meiner Ansicht nicht sehr glaubwürdig gewesen. Die 1. SMS hatte nach meiner Ansicht für den Täter den Vorteil, auch noch glaubwürdig zu sein, wenn der Verdacht aufkäme, es sei etwas nicht in Ordnung: Was immer passiert sei, so die Suggestion, es passierte erst nach 1 h und nachdem FL in die Nieheimer Gegend gefahren ist.
rayden schrieb:Das hätte er ihr nie zunächst beiläufig entlocken können, außer eventuell Chris war der gemeinsame Bekannte, nur wird es selbst dann problematisch, zumal man sich eher nicht über den Inhalt ihrer letzten Unterhaltung mit ihm austauscht.
Das stimmt. Chris wäre in diesem Gespräch wohl nur erwähnt worden, wenn er der gemeinsame Bekannte gewesen wäre. Dann würde ich es aber nicht für unwahrscheinlich halten, dass FL von sich aus erwähnte, dass für sie beide nur Hauptsache gewesen sei : nicht gegen England.
Malinka schrieb:Man hätte nicht wissen können, was Frauke sich noch alles "trauen" würde.
Es gab noch weitere Hinweise darauf, dass es FL schlecht ging und sie offensichtlich nicht nach Hause zurückkehren konnte. Das legt nach meiner Auffassung die Billigung des Täters nahe. Aber es gab keinen Hinweis auf die Identität des Täter - und das lässt vermuten, dass der Täter hier eine deutliche Grenze gezogen hatte.
Malinka schrieb:Mir erschließt sich auch nicht warum man Frauke so lange telefonieren lassen musste. Frauke hat in den ersten Sätzen allessagen könne was nötig war. So wie immer
Eben. Dieses Gespräch war eine markante Abweichung von den vorangegangenen Telefonaten. Es war der Täter, der FL ein längeres Gespräch zugestand - und er hatte wohl kaum erwarten können, dass FL einen fröhlichen Eindruck machen würde. Ebenso hatte der Täter keine weitere Rückkehrankündigung mehr angewiesen. Deshalb ist es nach meiner Ansicht offensichtlich, dass dem Täter nichts mehr daran lag, ein freiwilliges Verschwinden vorzutäuschen.
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