Mord an Frauke Liebs
25.10.2011 um 21:01Das kann man leider nicht so einfach mit einem Satz in den Raum werfen. Was wäre denn dann mit Abtreibungen, Verkehrstoten, menschlichem Versagen ?ffpark schrieb:Wer ein Leben nimmt hat seine Rechte für immer verspielt.
Im Sinne des Paragraphen 211 StGB sicher richtig.