Mord an Frauke Liebs
25.10.2011 um 21:01ffpark schrieb:Wer ein Leben nimmt hat seine Rechte für immer verspielt.Das kann man leider nicht so einfach mit einem Satz in den Raum werfen. Was wäre denn dann mit Abtreibungen, Verkehrstoten, menschlichem Versagen ?
Im Sinne des Paragraphen 211 StGB sicher richtig.