@Blondi23 Ehrlich gesagt, wenn die Polizei das als Chance sehen würde, dann können sie meinetwegen alle abscannen, ihre Schlüsse ziehen und jeden befragen. Ich halte nicht viel davon, wenn man einen Mord aufklären kann, dann noch über "das ist datenschutztechnisch rechtfertbar und das eben nicht" zu diskutieren. Wenn da ein Kapitalverbrechen wie Mord nicht aufgeklärt werden DARF, weil es datenschutzrechtlich grenzwertig ist, dann ist das schon ein dicker Hammer. Aber: Wenn sie wirklich wollen, dann nehmen sie Begründung XY und dann kommen sie auch an die Daten.
Natürlich kann der Täter verzogen sein. Aber der Ablageort grenzt in mEn ein, da ich Ortskenntnisse voraussetze (weil: Da muss man schon wissen, wie und wo wann), da auf dieser Strecke zu gewissen Zeiten gargarnichts los ist.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass es durchaus Möglichkeiten gibt eine Abfahrt eher zu nehmen und als Leichenablageort zu wählen. Ist aber nicht geschehen, das ist mittendrin geschehen. Von daher gehe ich mal ganz stark davon aus, dass der Täter diese Stelle explizit kannte.