@nettefrau41 Aufgrund der verschiedenen Ausgangslagen ergeben sich halt mehrere Lösungsansätze.
War schon die erste SMS nicht freiwillig wäre das Nicht-Erwähnen des Aufenthaltsortes schlüssig. War sie freiwillig wäre denkbar, dass aus einem bestimmten Grund diese Info weggelassen wurde oder man hat nicht dran gedacht, das zu erwähnen oder man sah es nötig es zu erwähnen.
Beim ersten Anruf sollte es vll nur darum gehen, dass sie sich meldet, um die Ermittlungen zu stoppen (erster Zeitungsartikel) Vll traute man sich nicht näher an Fraukes Wohnort heran.
Falls freiwillig, dann aus bestimmten Gründen keine Ortsangabe (das völlige Verschweigen halt, warum man eigentlich weg ist)
Wir haben ja auch die Überlegungen, ob man wirklich in Sennelager war, oder sich nur das Handy in den betreffenden Sendemast einloggte.... Die Ausführungen sind sehr interessant (wenn auch für mich etwas kompliziert)
Der Freitag-Anruf... da könnte man sich halt noch mehr getraut haben (zweiter Zeitungsartikel)
Oder man war eben (spätestens) ab Freitag eh in Paderborn. Unfreiwillig oder Freiwillig.
Letzter Anruf - Verweigern der Info, dass man in Paderborn ist, obwohl man da war. (Einholen der Provider-Daten durch richterlichem Beschluss, man erfuhr es also erst danach, dass Frauke und Täter bei dem Anruf in Paderborn waren)
Wäre halt ziemlich merkwürdig die Fahrt dahin zu machen und dann die Aussage verweigern, dass man da ist.