Ich kann aber auch ganz lustig werden
:DBeweist mir doch mal, dass Frauke schwanger war und abtreiben wollte, oder sie bei einer Abtreibung helfen sollte.
Beweist mir doch mal, dass der Täter pseudosuizidal unterwegs war.
Beweist mir doch mal, dass er sie festgehalten hat.
Beweist mir doch mal, dass er sie nach dem Ja, nein,nein getötet hat.
Beweist mir doch mal, dass er eine Unterkunft hatte, wo niemand was von der Existenz Fraukes bemerkt hat und dennoch ist er mit ihr täglich unterwegs gewesen..sogar nachmittags.
Soll ich weitermachen? Und von mir ne Bringschuld fordern?
zweiter schrieb:ich denke sogar, das es einer der ersten ermittlungen sein mußte,weil sonst hätte es ganz andere ansatzpunkte.
Na das erläuter jetzt mal bitte - möglichst ausführlich, damit ich auch verstehe, was Du damit meinst.
Frauke verschwand auf dem Nachhauseweg, es kam die 1. SMS, dann meldet sie sich telefonisch und unter Zeugen wierden die Gespräche gehört. Wann kommt hier FF ins Spiel?
Bitte, ich meine das ernst- erläuter mir, was Du meinst und begründe, warum.