@Blondi23 Du meinst, wenn Frauke ihren Angehörigen nur oft genaug sagt, dass sie wieder heimkommt, glaubt sie es auch irgendwann selbst und das beruhigt sie?
Ist gut möglich. Aber damit sie das überhaupt machen kann, braucht sie erstmal eine Art "Erlaubnis" überhaupt anrufen zu DÜRFEN (wenn wir davon ausgehen, dass sie nicht freiwillig dort ist). Und die muss man erst mal bekommen. Und damit man wieder anrufen darf, sollte man die Regeln nicht verletzen.
Wir haben ja nur die Gedächtnisprotokolle, also müssen wir uns auch auf diese beziehen. Und wenn man danach geht, dann hat Frauke sich angepasst - bis auf das Ja, Nein, Nein mal als kleine Ambivalenz.
Wir müssen es ja nicht Stockholm-Syndrom nennen, wenn du dich dann besser fühlst, es kommt aber aufs Gleiche raus
;)@Malinka Waffengewalt und körperlicher Zwang muss gar nicht vorliegen.