@Lenrobs Lenrobs schrieb:Sie war sich aber auch sehr sicher, dass es nicht möglich ist, eine Ortung rückwrikend durchzuführen. Dass heisst, man kann wohl nachträglich das Datum, die Uhrzeit und die Länge des Telefonats beim Provider erfahren, nicht aber den Standort!
Dann müsste die Polizei im Fall Frauke allerdings das Handy durchgehend geortet haben.
Es wurde nicht DURCHGEHEN geortet.
Für die Daten nach der Ortung in Entrup haben die Beamten
natürlich und selbstverständlich die Provider Daten verwendet.
Das was du erwähnst im Beitrag spricht eher dafür, dass sie eben NICHT
die ganze Zeit geortet haben, sondern erst im nachhinein.
Herr Östermann spricht ja nicht umsonst davon in den Beiträgen, dass
während der weiteren Kontaktaufnahmen keine Hinweise seitens Frauke
kamen WO sie sich aufgehalten hat.
Was der Aussage von Frauke SELBST bei den Kontaktaufnahmen
(
" ... Ich bin in Paderborn ... " ) widersprechen würde.
Denn dies
ist eine Aussage über einen möglichen Aufenthaltsort.
Wenn die Polizei durchgehend geortet hätte, dann würden die Beamten
WISSEN, dass sie in Paderborn war.