@troadputzerAn sich kann die Polizei Anzeigen nicht ohne Weiteres abschmettern. Sie gehören ordnungsgemäß aufgenommen und in die Akte und dann zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, damit man dort auf dem Laufenden ist und Entscheidungen treffen kann.
Es gibt bei der Aufnahme aber mehrere Varianten. Wenn die Polizei signalisiert, dass ein Verdacht absurd ist, dann kommt es vielleicht nicht zu einer förmlichen Anzeige mit Unterschrift des Anzeigeerstatters,weil dieser dann von vornherein Abstand nimmt.
Wie das im Fall von Dr. Pointner war, weiß ich nicht. Mir ist eine frühere Aussage nicht bekannt. Den Hinweis, dass er mit den Hohenwarter Gendarmen über seinen Verdacht gesprochen hat, habe ich dem Leuschner-Buch entnommen.
Für einen Staatsanwalt gibt es neben der Strafprozessordnung die sog. " Richtlinien für das Strafverfahren". Danach hat sich ein Staatsanwalt in allen Lebenslagen zu richten.
In § 3 III heißt es:
Bei formlosen mündlichen Erörterungen mit dem Anzeigenden.... sind die Vorschriften des § 52 Abs.3 Satz 1, 55 Abs.2 ,163a Abs.e S.s StPO zu beachten. Über das Ergebnis der Erörterungen ist ein Vermerk anzulegen."
( § 52 betrifft Zeugnisverweigerungsrecht, § 55 das Auskunftsverweigerungsrecht)
Mit einem Staatsanwalt kann man somit nicht einfach schwadronieren. Er ist an Formen gebunden und muss über alles Vermerke anfertigen.
Wie das bei Gendarmen 1922 war, weiß ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass dort alles formloser zuging.
Nebenbei ist es aber so, dass ein Staatsanwalt im Kopf auch bestimmte Vorstellungen hat, was den Stellenwert einer Anzeige ausmacht. Anzeigen von Nachbarn (oder Querulanten) werden immer ganz nach unten oder in eine Schublade gelegt und es heißt dann schaun mer mal, ob der /die sich wieder meldet. Wenn der Anzeigeerstatter hartnäckig ist, dann muss dem Verdacht jedoch nachgegangen werden.
Was die Beurteilung des Anzeigeerstatters ( Notorischer Lügner, Schwätzer, Weibergeschwätz, Trunkenbold) anbelangt, so ist die Staatsanwaltschaft natürlich nicht an das gebunden, was die Polizei in einem Vermerk niederschreibt. Aber oft ist dann die Richtung schon vorgegeben, aber nicht grundsätzlich.