@troadputzerEs ist ganz einfach so, dass nach einem Freispruch Juristen nicht mehr entscheiden, kein Richter, kein Staatsanwalt. Damit müssen wir uns abfinden.
Du musst es so sehen, dass die Kompetenz eben bei Ärzten liegt. Bärtl wäre behandelt worden. Eine Medikation wäre verordnet worden. Man hätte aufgrund der Behandlung eben darauf vertraut, dass er mitarbeitet und seine Medikamente einnimmt.So ist es eben. Einen Menschen verurteilen kannst Du nur, wenn er schuldfähig ist, d.h. er muss einsichtsfähig sein, dass das, was er getan hat Unrecht ist. Wenn er das krankheitsbedingt nicht kann, kann er nicht verurteilt werden.
Danach kommt es eben darauf an, wie er sich gesundheitsmäßig entwickelt. Wenn er Fortschritte macht und einsichtig wird und keine Gefahr mehr von einem Menschen ausgeht, nach Prüfung durch einen Psychiater, dann ist die Prognose eben so günstig, dass derjenige entlassen wird. Er hat eben das Recht auf eine neue Chance. Wenn er dann aber rückfällig wird, dann ist es so, dass er so ohne Weiteres nicht mehr aus einer Heilanstalt entlassen wird. Ich weiß, dass das keine so befriedigende Antwort ist.