@kellerDie Idee, dass der Täter in Hinterkaifeck auf den nächsten Zug nach Moskaugewartet hat, halte ich für nicht so gut. Ich denke auch, dass die Spuren nach Moskauspäter von der Polizei (Konrad Müller berichtet ja sogar von eigenen Kontakten nachMoskau) sehr genau durchleuchtet worden sind. Glasnost ist nun auch schon wieder längerher, ich denke, wenn irgendetwas zu ermitteln gewesen wäre, dann hätte man esermittelt.
Zum Punkt Schrotflinte
Ich habe mich inzwischen wieder mit dem Punktbeschäftigt, ob Andreas Gruber denn nun am 31.3.1922 im Besitz seiner Schrotflinte waroder nicht.
Von der Polizei ist nur ein Sack Munition vermerkt, den Gruber wohl um1920 herum gekauft hatte. Also wieder Raum für Spekulationen.
Nach dem 1.Weltkrieg ging es im Versailler Vertrag auch darum die Zivilbevölkerung zu entwaffnen.Die Reichsregierung erließ daher am 7.8.1920 ein Gesetz über die Entwaffnung derBevölkerung. Nach diesem Gesetz waren alle Militärwaffen bis zum 31.12.1921 abzuliefern.Gemäß § 2 dieses Gesetzes hatte der Reichskommissar zu bestimmen, was Militärwaffen sind.
Leider konnte ich nicht feststellen, ob Schrotflinten Militärwaffen im Sinne diesesGesetzes waren. Ich habe nur zum Thema Schrotflinten gefunden, dass Amerikaner undEngländer sie im 1. Weltkrieg eingesetzt haben. Ich habe den Hinweis gefunden, dass imRahmen dieses Gesetzes auch Munitionsfabriken für Sport-und Jagdwaffen vernichtet wordensind.
Wer seine Waffe nicht abgeliefert hat, konnte mit Haft oder Geldstrafe bis300.000 Mark bestraft werden. Außerdem verlor er das Eigentum an der Waffe. Wer seineWaffe ordnungsgemäß abgeliefert hat, konnte entschädigt werden.
Wie gesagt, dieshört sich ganz interessant an, aber ich bin mir nicht sicher, ob Schrotflinten unterdieses Gesetz gefallen sind.
Immerhin auch eine Möglichkeit, warum die Flinte gerade1922 nicht mehr
da war.