fireflies schrieb: Vielleicht galten damals andere Bestimmungen??!! was den 2. Arzt und den Bericht angeht
Ahhhh, ich glaube zu wissen, wo der Wind her weht ;-)))))))
Das Volksgericht?
Nach der Novemberrevolution 1918, unter der Regierung Eisners, wurde in Bayern das so genannte Volksgericht ins Leben gerufen.
Hintergrund war, dass man Fälle, die aus der politischen Ecke kamen, ?wohlwollender? betrachten konnte.
Hitler bekam wegen dem Hitler-Putsch eine verhältnismäßig geringe Strafe (3 Jahre Festungshaft), ?Linke? Mitstreiter bekamen meist die Höchststrafen auf die jeweiligen Vergehen.
Weiter wollte am die Verfahren beschleunigen. Das betrifft zum Beispiel die Revision, verschiedene Fristen usw.
Auch wurde ein Gremium aus 4 Richter (weiss nicht mehr, ob es 4 oder mehr/weniger Richter waren) gebildet, 2 waren ?echte? Richter, 2 weiter waren ?Laienrichter?, Leute aus dem Volk eben.
Ein Urteil brauchte 3 gleiche Meinungen (bitte bei der Anzahl nicht festlegen, dass weiss ich nicht mehr so genau).
Das hat aber mit der Obduktion nichts zu tun, auch ein Volksgericht konnte keine Beweisführung unterlassen (und dem geltenden Gesetz komplett den Rücken kehren). Genau dazu dient eine Obduktion (dem Staatsanwalt).
Natürlich war auch den Herren klar, dass die Hkler wohl erschlagen wurden, aber wann war der "anzunehmende" Todeszeitpunkt?
Neben der Temp.-Messung gab es noch andere Möglichkeiten, den Verwesungsgrad zum Beispiel.
Wurde ev. versucht durch die Spuren der Schläge eine Einschusswunde zu "vertuschen"? Wie sahen die Würgemale aus? Sind sie mit der Tat in Verbindung zu bringen oder waren sie schon älter?
Ironiemodus an:
Ich weiss auch nicht, ob es den Prozess langsamer gemacht hätte, wenn Aumüller die Namen der Personen, die er obduziert hat, richtig geschrieben hätte.
Die Gegenwart eines zweiten Arztes hätte die Geschwindigkeit des Prozesses wohl auch nicht verlangsamt.
Würde die Behandlung durch ein Volksgericht erklären, wo die Köpfe hin gekommen sind?
Im Bericht steht, dass Herr Prof. Merkel informiert werden soll?
Steht irgendwo in der Verordnung, dass man solchen Aufforderungen nicht nachgehen soll, weil es den Prozess langsamer macht?
Merkel hat die Reuthaue untersucht (siehe Leuschner), das wäre dann ja auch unnötig gewesen. Warum hat man denn dann die Köpfe abgetrennt?
Das Thema "Volksgericht" hat damit (m. M. nach) nichts zu tun und die absolut "unterirdische" Arbeit von Aumüller ist auch damit nicht zu rechtfertigen.