Nepper, Schlepper, Bauernfänger
02.12.2024 um 16:16xoxalb schrieb:Interessante Vorgehensweise, wäre mir zu mühsam. Wenn es für dich ok ist, passt es ja.Wahllos Gegenstände aus dem eigenen Sichtfeld zu benennen oder aus einer Zeitung oder ggf. anderem einzelne Sätze vorzulesen finde ich nun wirklich nicht mühsam.
xoxalb schrieb:Bekannte von mir haben neben dem Telefon eine Trillerpfeife liegen und wenn sie die dem Unbekannten ins Ohr flöten, ruft der so schnell nicht mehr an.Aber möglicherweise kommt dann Post von Anwalt / Polizei / Justiz und am Ende eine Verurteilung wie in diesem Fall:
Weil sie aus Wut über unerwünschte Werbeanrufe kräftig mit einer Trillerpfeife in den Telefonhörer gepfiffen hat, ist eine 61 Jahre alte Pfälzerin zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden. Die Frau aus Pirmasens muss insgesamt 800 Euro bezahlen, weil die Callcenter-Mitarbeiterin am anderen Ende der Leitung bis heute unter den Folgen des Pfiffs vom August 2011 leidet. Sie erlitt ein akutes Lärmtrauma und hat nun Ohrgeräusche, wie das Amtsgericht Pirmasens am Dienstag mitteilte.Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/frau-zu-geldstrafe-verurteilt-mit-der-trillerpfeife-gegen-werbeanrufe-11759854.html
Artikel vom 22.5.2012
Daher kann von diesem Vorgehen nur strikt abgeraten werden. Entweder wegen der Gefahrm sich strafbar zu machen. Oder weil es womöglich recht wirkungslos sein kann:
Die technische Ausgestaltung moderner Telefone (und wir gehen hier mal davon aus, dass CCs mit neuester Technik ausgestattet sind) verhindert eine Belästigung des CCA durch einen Trillerpfeifenton. Die Belästigung auf Seiten des Pfeifers ist wesentlich größer, da die räumliche Nähe zur Lärmquelle einen Gehörschutz bedingen würde. Auch die Nachbarn dürften sich über ständiges Pfeifen aus der Nachbarwohnung beschweren.Quelle: https://www.antispam-ev.de/wiki/Trillerpfeife