newbee schrieb:Also nein, weder die Karte ist echt, noch der aufgeklebte Ausdruck darauf.
Wie soll ich das jetzt erklären ohne einen Foto Beweis?
Musst du nicht beweisen
;) Es war eine Möglichkeit - da ich die Karte nicht gesehen habe, du aber, glaube ich dir selbstverständlich.
Wenn es keine Rückseite gibt die eine Telefonnummer nennt (bei deren Anrufen dann Gebühren anfallen und/oder Daten erfragt werden) weiß ich auch nicht was sich dahinter verbirgt bzw. wie jemand davon profitieren könnte.
Wenn ich das durchanalysiere, passiert nach Erhalt der Karte folgendes:
a) wird ignoriert
b) Person geht zur Packstation, scannt, findet nichts vor. Person kann keine (falsche) Nummer anrufen um sich zu beschweren.
Ein Betrüger könnte also "im besten Fall" sehen wie jemand zur Packstation geht und scannt. Ergibt für mich keinen Vorteil.
(Mir aus dem Ausland bekannte ähnliche Methoden funktionieren so dass eine Telefonnummer zur Vereinbarung einer neuen Zustellung angerufen werden soll. Für diese fallen hohe Gebühren an.)
Was ggf. noch aufschlussreich sein kann:
Gibt der handschriftliche Eintrag des Namens mehr Daten an als am Briefkasten oder Klingelschild ersichtlich, z.B. Anrede und/oder Vorname obwohl am Briefkasten und Klingelschild nur den Nachnamen stehe? Dann ein Auftauchen von (insbesondere korrekter) Anrede oder insbesondere Name wäre nochmals auffällig.
Ggf. bekannt (oder erfragbar) ob Nachbarn auch sowas bekommen haben?
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Nachtrag: Eine Sache ist mir noch eingefallen, nach Durchgehen von obigem:
Mein b) Person geht zur Packstation... Handelt es sich um einen Packstationnutzer, wird dieser seinen Zugangscode eintippen/ Karte nutzen, oder? Geht es darum Zugangscodes zu erhalten? (Kamera guckt beim Eingeben der Codes zu./ Skimmer im Lesegerät.)
Andererseits: Die Packstationen werden sicherlich viel genutzt, sodass man nicht zusätzliche Personen an die Packstation locken müsste.
Dann noch, auch abgeleitet von "b) Person geht zur Packstation": Theoretisch könnte es jemand darauf anlegen dass die Person außer Haus ist, zwecks Einbruchsversuch. Die späte Uhrzeit ("ab 19 Uhr")... Abzuschätzen ob derjenige nun noch abends losgeht, wie schnell der ist (zu Fuß? Auto?) wirkt mir dann aber doch zu vage.