Ed_von_Schleck schrieb:Und selbst wenn daraus geschossen worden wäre, könnte man nicht nachweisen, daß die Schrote, die das Opfer getötet haben, aus dieser oder einer dieser Flinten stammt
Nein, aber das musste man dann ja ggf. auch nicht mehr, wenn sie gar nicht benutzt wurden.
Zur Jahreszeit:
Gut, Sportschützen und Training auf dem Stand ginge natürlich auch immer.
Aber außer Füchsen oder Kaninchen finde ich da nicht viel, was im Juli mit Schrot erlegt werden darf. Die führen da aber auch meistens noch ihre Jungen. Baujagd vielleicht, oder sichere Rammler oder Fuchsrüden?
Und Schalenwild darf in Deutschland m.W. gar nicht mehr mit Schrot bejagt werden.
Zitat aus Deinem Link:
2) Für Frischlinge und Überläufer (Schwarzwild) sowie Füchse und Wildkaninchen ist keine Schonzeit festgelegt, aber während der Setzzeiten ist die Jagd auf Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, verboten. (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977 und § 22 Abs. 4 BJagdG
Aber nur der Vollständigkeit halber, es ging ja nur darum, wie es möglich sein kann, dass man die Waffen ausschließen konnte und da war für mich das Naheliegendste:
Wurden zu der Zeit nachweisbar gar nicht benutzt.
Ich würde allerdings auch den Teufel tun und die Waffe überhaupt behalten, wenn ich damit jemanden umgebracht hätte und illegale Flinten gibt es in Bayern sicher auch allerhand.