Man kann in einer Pfütze ertrinken.
chipie schrieb:Die Rechtsmediziner stellten bei ihren Untersuchungen außerdem eindeutige Spuren fest, die auf eine äußere Gewalteinwirkung schließen lassen und somit ein Tötungsdelikt belegen. Einzelheiten hierzu können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht genannt werden.
Damit hätten wir ja einen sehr offensichtlichen Widerspruch zu den schon zitierten Äußerungen im Presse-Interview, entweder ein Tötungsdelikt ist belegt oder man muss auch die Möglichkeit eines Unfalls berücksichtigen, daraus wird man nicht schlauer. Aber im Zweifel würde ich jetzt auch erst mal mehr geben auf diese denkbar offizielle Adresse. Danke für den Link. Ein bisschen seltsam bleibt der Passus trotzdem, denn ein Tötungsdelikt ergibt sich noch nicht aus Spuren äußerer Gewalteinwirkung. Es kommt auf die Ursache an. Ein Blitzschlag wäre äußere Gewalteinwirkung. Oder wenn ich aus'm Fenster falle, dann ist auch der Aufprall unten "äußere Gewalteinwirkung". Was sollte das sonst sein. Wenn sie in die Prien gefallen ist, wären Verletzungen durch Strömung, Steine oder Geäst ebenfalls äußere Gewalt, dito das Ertrinken. Keine äußere Gewalt würde vorliegen hätte sie einen Schlaganfall gehabt, einen Herzfehler o.Ä. Ich hoffe die Rosenheimer haben sich in der Eile nicht vertippt und es sollte heißen "ein Tötungsdeliekt nahelegen", aber warten wir's ab.
Demoman schrieb:Was haltet ihr von der Unfalltheorie ?
Wenn ich obige Widersprüchlichkeiten schon mit berücksichtige, immer noch ne Menge, aber das möcht ich nicht beziffern, unangemessen. Schließlich hat ein Mensch sein Leben verloren. Vom Gefühl her spricht immer noch klar mehr für'n Verbrechen, das geht mir auch so, nur sind Gefühle nicht immer der beste Ratgeber.