Koernchen schrieb:Dann wäre es Entführung und kein Raub.
Ja, der Begriff ist mir klar ;-)
Ich dachte an das Gesamtbild Raubüberfall, was sich dort präsentierte:
Erwachsener so überwältigt, dass er bis zum Eintreffen der Helfer ohnmächtig bzw handlungsunfähig blieb UND
es fehlen Handy, Brieftasche und Kind!
Neben dem angenommenen Tatablauf könnte es (in meiner Phantasie - und nur das wollte ich ausdrücken) auch andere Verläufe geben.
zB Täter entführte ein Kind im Kleinkindalter (leerer Buggy) und brachte Handy und Geld zum Papierkorb, damit der Notruf bzw die Verfolgung schwieriger wird, oder
Vater wird krankheitsbedingt ohnmächtig und stösst sich den Kopf, und grösseres Kind klettert aus dem Buggy, holt sich vom Vati das Handy und Geld. Merkt aber bald, dass es damit nichts anfangen kann und wirft es, wie gelernt, in den Papierkorb ...!
AlteTante schrieb:Warum hätte jemand ein Kind aus einem Buggy heraus entführen sollen? Das macht für mich überhaupt keinen Sinn, zumal es dann ja eher eine Zufallsbegegnung gewesen wäre und der Entführer gar nicht gewusst hätte, ob sich die Entführung dieses Kindes finanziell lohnt? Außerdem läuft ja wohl niemand nachts bei strömenden Regen durch die Gegend, weil er dann mit Eltern und Kleinkind rechnet.
Tja und warum schlägt man jemanden nieder und raubt nicht wirklich etwas?
Warum sollte ein Täter "nachts bei strömenden Regen durch die Gegend laufen", um nach ... zu suchen? Wonach eigentlich? Nach Krawall, nach Beute?
Musste er gar nicht "suchen", weil sich das Kind auffällig laut verhielt? Das konnten natürlich die Ermittler anfangs nicht wissen!
Auch wenn ich jetzt vllt einen Shitstorm ernte, würde ich sagen, dass das Verhalten des (daran völlig unschuldigen!) Jungen nicht nur für die eigene Familie eine Belastung war. In mancher Gegend reicht es, dass du jemanden "falsch anguckst", und schon knallts! Warum schliesst man aus, dass sich jemand (egal wer!) "gestört/ belästigt" fühlte und es eigentlich auf den Jungen abgesehen hatte, damit wieder Ruhe einkehrt? Wie wurde belegt, dass der Junge eigenständig aus dem Buggy gestiegen, zur Böschung gelaufen und ins Wasser gefallen ist?
Für mich sind diese Fragen nicht geklärt. Der Tod des Jungen ist für mich nicht als Kolateralschaden zu erkennen, der eingetreten ist, nachdem der Vater handlungsunfähig war (ertrunken, nachdem Vater niedergeschlagen wurde). Für mich ist das in den Fluss gelangen der zentrale Punkt, der kaum untersucht wurde.