sallomaeander schrieb:Dass so eine Generalvollmacht hier zugunsten eines Angehörigen vorlag, darf füglich bezweifelt werden.
Sehr wahrscheinlich nicht, das stimmt.
Ich wollte ja auch nur darauf hinaus, dass man eben nicht einen Tag nachdem jemand spurlos verschwunden ist, einfach so und ohne jegliche Formalität über dessen Vermögen verfügen kann.
Eine Frage, die schon wichtig ist, wenn man darüber nachdenkt, wer etwas von dem Verschwinden einer Person haben könnte.
Und umgekehrt gilt auch, dass mit dem Verschwinden einer Person Aktionen, die diese Person geplant hatte, zwar erst einmal verhindert sind, aber nicht auf ewig. Denn irgendwann wird ja jemand mal für tot erklärt, und dann kommen die Erben, die vielleicht genau den Plan der verschwundenen Person doch noch umsetzen. Nur halt ein paar Jahre später, was der einzige Vorteil sein könnte.