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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

640 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Mann, Verbrechen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 15:32
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Der Bruder scheint ja gesundheitlich ziemlich angeschlagen gewesen zu sein, da rutscht man schnell ins Krankengeld - da war der Untermieter doch eine gute Gelegenheit, noch etwas extra Einkommen zu generieren.
Nach der Darstellung im XY-Filmfall nehme ich auch an, dass "Öli", auch wenn er selbst nur eine kleine Rente hatte, mit seiner Einliegerwohnung finanziell immer noch besser gestellt war als sein Bruder. Der Bruder war laut XY schon länger krank und konnte offenbar nur noch auf Krücken laufen. Da könnte es natürlich sein, dass er auch schon länger berufsunfähig war und evtl. auch nur eine geringe Rente bezog. Wenn er dann für seine Wohnung noch Miete an "Öli" zahlen musste, könnte das Geld schon knapp gewesen sein. Auch das wäre möglicherweise ein Grund, einen Untermieter einziehen zu lassen.
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Ach ok, wenn der Bruder sowohl Eigentümer als auch Mieter ist, ist die Bezeichnung Untermieter für den Freund/Bekannten natürlich korrekt.
Ob der Bruder seine Wohnung von "Öli" gemietet hatte, wissen wir nicht sicher. Es ist nur eine Annahme, wäre aber bei Betrachtung der 50:50-Eigentumsverhältnisse durchaus naheliegend.
Zitat von meerminmeermin schrieb:ob gesagt wurde, dass weder nennenswertes Vermögen noch Versicherungsverträge oder Sparverträge vorhanden waren.
Über die Vermögensverhältnisse der Familie wurde nichts weiter gesagt, nur dass die beiden Brüder das Elternhaus je zur Hälfte geerbt hatten. Aber aus der Darstellung bei XY wurde schon deutlich, dass "Öli" eher ein Idealist und mit einer kleinen Wohnung und bescheidenen Rente zufrieden war, Hauptsache, er konnte Musik machen. Und auch der Bruder wird nach schon länger andauernder Krankheit, Gehbehinderung und möglicherweise Berufsunfähigkeit vermutlich nicht wirklich vermögend gewesen sein. Das "Vermögen" der Brüder war wohl das gemeinsame Haus.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 15:46
Zitat von Enterprise1701Enterprise1701 schrieb:...Nur wenn er das Handy mitgenommen hat, sollte ein Bewegungsprofil möglich sein. Dann las ich , die Providerdaten waren gelöscht. Nach so einer kurzen Zeit ? Das finde ich etwas merkwürdig,
Ich habe gerade mal recherchiert, wie lange die Daten beim Provider gespeichert werden und habe folgendes gefunden:
Erfasste Standortdaten müssen für vier Wochen gespeichert werden, unabhängig davon ob Sie aus der mobilen Internetnutzung oder einem Telefonat resultieren. Alle anderen gespeicherten Daten müssen für zehn Wochen bei den Providern und Telekommunikationsdienstleistern hinterlegt werden
Quelle: www.datenschutz.org

Da frage ich mich, wie lange die Angehörigen auf eigene Faust gesucht haben, bevor sie Harald Oehlschläger bei der Polizei als vermisst gemeldet haben...

Im Beitrag sagte die Kommissarin doch, dass diese Daten zu Beginn ihrer Ermittlungen bereits gelöscht waren oder habe ich das falsch verstanden?


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 15:53
@kwieen

Die vermissten Meldung war nicht mehr als 4 Wochen nach dem letzten Lebenszeichen.

Die Polizei weiß muss mehr wissen als sie preis gibt.
Deshalb ist spekulieren in diesem Fall müßig. Der XY Fall war (wie viele FF bei XY) zielgerichtet auf Fragen die, die Polizei hat. Es ist stark davon auszugehen, dass es einen Verdacht gibt aber der entscheidende Beweis noch fehlt.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 16:33
Zitat von kwieenkwieen schrieb:Im Beitrag sagte die Kommissarin doch, dass diese Daten zu Beginn ihrer Ermittlungen bereits gelöscht waren oder habe ich das falsch verstanden?
Die Ermittlerin sagt bei Rudi Cerne: „Leider haben wir in diesem Fall relativ spät vom Verschwinden von Herrn Oehlschläger erfahren, und zu dem Zeitpunkt, als wir involviert worden sind, war sein Mobiltelefon bereits ausgeschaltet. Das bedeutet, wir konnten es nicht mehr orten, und die Standortdaten wurden auch bereits von den Providern gelöscht, so … [dass wir jetzt auf Zeugen angewiesen sind].“ (ab Min. 40:58)

Das heißt, als die Polizei mit den Ermittlungen begann, war Herrn Oehlschlägers Handy ausgeschaltet. Und als die Polizei dann auf die Providerdaten zugreifen wollte, waren sie gelöscht.

Zunächst hatte es aber offensichtlich andere umfangreiche Suchmaßnahmen durch die Polizei gegeben. Laut der Ermittlerin wurden Freunde und Verwandte befragt, es wurde mit Hubschraubern und mit Spürhunden nach Herrn Oehlschläger gesucht, die „Aussteiger-Camps“ im Rhein-Main-Gebiet wurden überprüft, Öffentlichkeitsfahndungen durchgeführt, und all das erbrachte keine Hinweise. Als die Polizei dann die Handydaten auswerten wollte, war evtl. schon so viel Zeit (über 10 Wochen?) vergangen, dass die Daten bereits gelöscht waren?
Zitat von TikkiTikki schrieb:Es ist stark davon auszugehen, dass es einen Verdacht gibt aber der entscheidende Beweis noch fehlt.
Ja, das sagt die Ermittlerin auch recht deutlich: „Wir haben auch die Hypothese, dass sich evtl. eine unbekannte Person Zutritt zu dem Grundstück von Herrn Oehlschläger verschafft hat und es dann dort, wie auch immer geartet, zu einer Auseinandersetzung zwischen Herrn Oehlschläger und dieser unbekannten Person gekommen ist. Konkrete Hinweise darauf haben wir aber zurzeit nicht“ (Min. 39:15).

Die Ermittler nehmen demnach nicht an, dass irgendwo außerhalb etwas passiert ist, sondern sie gehen davon aus, dass es auf dem Grundstück von Herrn Oehlschläger zu einer „Auseinandersetzung“ kam. Und dafür werden offenbar Zeugen gesucht.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 16:43
Zitat von sören42sören42 schrieb:Dann würdest du aber unterstellen, dass der Begriff Untermieter falsch benutzt worden wäre von XY.

Nein, nein, ich glaube nicht, dass hier was falsch dargestellt wurde.
Ich halte es durchaus für möglich, dass "Untermieter" hier von XY nur synonym für eine Person benutzt wurde, die übergangsweise eine fremde Wohnung (mit)bewohnt. Das ist zwar juristisch nicht korrekt, wenn der Hauptbewohner nicht selbst Mieter ist, aber der Zuschauer weiß so, was er sich für eine Konstellation vorzustellen hat.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 17:00
Zitat von rattichrattich schrieb:Die Ermittler nehmen demnach nicht an, dass irgendwo außerhalb etwas passiert ist, sondern sie gehen davon aus, dass es auf dem Grundstück von Herrn Oehlschläger zu einer „Auseinandersetzung“ kam. Und dafür werden offenbar Zeugen gesucht.
Ich denke es geht der Polizei um die Bestätigung der Uhrzeit des verschwindens, möglicherweise in Verbindung mit vorhandenen Alibis.

Ohne jemanden zu verdächtigen, an den/die unbekannten Dritten kann ich in diesem Fall nicht glauben.


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07.08.2022 um 17:10
@rattich

Oh, dann habe ich da bei XY wohl etwas ganz falsch verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass ZUERST die Handydaten gecheckt wurden und dann( bzw. zeitgleich) die anderen Maßnahmen liefen.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 17:18
Zitat von kwieenkwieen schrieb:Oh, dann habe ich da bei XY wohl etwas ganz falsch verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass ZUERST die Handydaten gecheckt wurden und dann( bzw. zeitgleich) die anderen Maßnahmen liefen.
Ich weiß nicht, ob Du das falsch verstanden hast. Ich reime mir diese Reihenfolge der Maßnahmen auch nur aus den Äußerungen der Ermittlerin zusammen. Die einzelnen Maßnahmen können durchaus auch parallel stattgefunden haben. Wenn die Standortdaten nach Deinen Recherchen (Beitrag von kwieen (Seite 15)) aber nur vier Wochen lang gespeichert werden müssen, war zumindest diese Frist wahrscheinlich bereits überschritten, als die Polizei auf die Standortdaten zugreifen wollte.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 17:24
Zitat von rattichrattich schrieb:Ich weiß nicht, ob Du das falsch verstanden hast. Ich reime mir diese Reihenfolge der Maßnahmen auch nur aus den Äußerungen der Ermittlerin zusammen. Die einzelnen Maßnahmen können durchaus auch parallel stattgefunden haben. Wenn die Standortdaten nach Deinen Recherchen (Beitrag von kwieen (Seite 15)) aber nur vier Wochen lang gespeichert werden müssen, war zumindest diese Frist wahrscheinlich bereits überschritten, als die Polizei auf die Standortdaten zugreifen wollte.
Es gäbe ja theoretisch noch andere Standortdaten, nämlich die von Google. Wer ein Android-Handy benutzt und in den Google-Einstellungen den Standortverlauf aktiviert hat, wird regelmäßig via GPS "getrackt".

Voraussetzung ist natürlich, dass der Standortverlauf auch tatsächlich aktiviert ist.


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07.08.2022 um 17:27
Zitat von sören42sören42 schrieb:Wenn von Untermieter gesprochen wird, wird es sich wohl um einen gehandelt haben. Warum sollte der Begriff falsch sein? Eher doch wohl die Annahme, es habe kein Untermietverhältnis bestanden.
Wie ich bereits schrieb, wird der Begriff umgangssprachlich auch für die Mieter im Eigentum benutzt. Umgangssprache gibt aber die Verhältnisse nicht immer korrekt wieder. Und bevor ich daraus jetzt eine komplizierte Konstruktion über die Eigentumsverhältnisse der Erben Oehlschläger einschließlich allfälliger Ausgleichszahlungen ableite aus der dann möglicherweise ein Motiv folgt, gehe ich einfach mal davon aus, dass der von mir gerne herangezogene unbezahlte Praktikant es nicht besser wusste und den Begriff halt einfach so verwendet hat, wie ihm der unbezahlte Praktikantenschnabel gewachsen war und wovon er nun mal glaubte, die Leute würden das schon verstehen.

Ähnlich wie es @Balumpa erklärt hat:
Zitat von BalumpaBalumpa schrieb:Ich halte es durchaus für möglich, dass "Untermieter" hier von XY nur synonym für eine Person benutzt wurde, die übergangsweise eine fremde Wohnung (mit)bewohnt. Das ist zwar juristisch nicht korrekt, wenn der Hauptbewohner nicht selbst Mieter ist, aber der Zuschauer weiß so, was er sich für eine Konstellation vorzustellen hat.
Wie gesagt: Ich weiß da auch nichts genauere, aber über die Eigentumsverhältnisse und was da wie geregelt war, liegen halt keine genauen Informationen vor.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 17:40
Ich habe mal nachgesehen, was eine Einliegerwohnung kennzeichnet: zwei getrennte Hauseingänge sind dazu nicht erforderlich. Wichtig ist aber, dass es irgendwo eine Überschneidung der Wohnbereiche von Hauptwohnung und Einliegerwohnung gibt. Die kann auch im Keller sein.
Sich überschneidende Wohnbereiche erforderlich
Sie bewohnen ein Einfamilienhaus, zu dem eine Wohnung gehört, die Sie vermieten möchten.

Sofern Ihr Mieter durch den gemeinsamen Hauseingang und Flur gehen muss, um seine Wohnung betreten zu können, handelt es sich um eine Einliegerwohnung. Erreicht Ihr Mieter dagegen seine Wohnung durch einen separaten Hauseingang, vermieten Sie keine Einliegerwohnung.

Auch wenn eine Einliegerwohnung sich in der Regel durch einen gemeinsamen Flur mit der Hauptwohnung charakterisiert, so ist das nicht zwingend erforderlich. Auch wenn die Überschneidung beispielsweise im Kellerbereich durch einen gemeinsam zu nutzenden Hobbykeller gegeben ist, handelt es sich um eine Einliegerwohnung.
Quelle: https://www.ww-kurier.de/artikel/94489-ein-haus-mit-einliegerwohnung---vor--und-nachteile

Das würde ja im vorliegenden Fall bedeuten, dass es in diesem Haus einen Bereich gibt, wo beide Parteien zusammentreffen können, ohne durch den Hauseingang des anderen zu gehen oder dessen Hausschlüssel zu benutzen bzw. von dem aus man die Wohnung des anderen betreten kann. Das könnte im vorliegenden Fall im Keller sein. Die Öli-Einlieger-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 18:16
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Das würde ja im vorliegenden Fall bedeuten, dass es in diesem Haus einen Bereich gibt, wo beide Parteien zusammentreffen können, ohne durch den Hauseingang des anderen zu gehen oder dessen Hausschlüssel zu benutzen bzw. von dem aus man die Wohnung des anderen betreten kann. Das könnte im vorliegenden Fall im Keller sein.
Zunächst mal gilt auch hier wieder die Frage, ob wirklich jeder Begriff in der Sendung juristisch abgeklopft wurde oder ob man nicht einfach Umgangssprache verwendet hat, damit die Zuschauer sich vorstellen können, was da gemeint ist (hier: Eine separate Wohnung innerhalb eines Einfamilienhauses). Aber das ist ja nicht so wichtig.

Aber, und das ist der Punkt: Man konnte ja ganz offenbar nicht einfach so von der Wohnung des Bruders aus in die Wohnung von HO gehen. Denn sonst hätte der Bruder ja keine Schlüssel holen müssen (immer vorausgesetzt natürlich, die Darstellung ist in dem Punkt korrekt).

Und letztlich ist es aber auch egal ob das möglich gewesen wäre, weil der Bruder ja Schlüssel hatte, und deshalb jederzeit reingekommen wäre, egal ob durch den Keller oder eben die (dann aufgeschlossene) Tür.

Der einzige Punkt wäre, dass solche gemeinsamen Bereiche zu Konflikten führen können. Aber so schlecht kann das Verhältnis dann ja auch wieder nicht gewesen sein, da der Bruder ja Schlüssel zu der Wohnung hatte.


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07.08.2022 um 18:27
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber, und das ist der Punkt: Man konnte ja ganz offenbar nicht einfach so von der Wohnung des Bruders aus in die Wohnung von HO gehen. Denn sonst hätte der Bruder ja keine Schlüssel holen müssen (immer vorausgesetzt natürlich, die Darstellung ist in dem Punkt korrekt).
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass man direkt von der Wohnung des Bruders in Ölis Wohnung gehen kann, sondern, dass es eine Verbindung geben muss, wo sich beide Bereiche überschneiden, also beispielsweise im Keller, und da kannst du zusammentreffen und in letzter Konsequenz auch in den Wohnbereich des anderen gelangen. Und ich vertraue darauf, dass die Redaktion von XY den Sachverhalt korrekt dargestellt hat und nicht von einer Einlegerwohnung spricht, wenn es keine ist.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 19:54
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Ich habe ja auch nicht behauptet, dass man direkt von der Wohnung des Bruders in Ölis Wohnung gehen kann
Habe ich Dir auch nicht unterstellt, aber ich wollte den Zusammenhang mit diesem Fall und Deinen Überlegungen zu Definition, Wesen und Sinn einer Einliegerwohnung erkennen. Entschuldige, wenn es keine gab.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:also beispielsweise im Keller, und da kannst du zusammentreffen und in letzter Konsequenz auch in den Wohnbereich des anderen gelangen
was dann aber eben doch meint: In die Wohnung des anderen, denn in irgendeinem Rumpelkeller wohnt man gemeinhin ebenso wenig wie im Hausflur oder auf der Treppe.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 20:25
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Habe ich Dir auch nicht unterstellt, aber ich wollte den Zusammenhang mit diesem Fall und Deinen Überlegungen zu Definition, Wesen und Sinn einer Einliegerwohnung erkennen. Entschuldige, wenn es keine gab.
Mieter einer Einliegerwohnung haben aufgrund der Verbindung zur Hauptwohnung, die vom Hauseigentümer bewohnt wird, weniger Rechte als Mieter einer "normalen" Wohnung. Da es aber stets hieß, dass die Brüder das Haus gemeinsam von ihren Eltern geerbt hätten und mir zumindest keine offizielle Stellungnahme bekannt ist, dass HO (z.B. nach Verkauf seines Teileigentums) nur noch zur Miete wohnte, stelle ich mir auch die Frage, inwiefern das für den Fall wichtig sein könnte, ob es nun eine Einliegerwohnung sein könnte oder nicht.

Generell bin ich aber schon wie oben beim Begriff "Untermieter" bei dir, dass Begrifflichkeiten nicht auf die (juristische) Goldwaage gelegt werden sollten. In erster Linie ist der Anlass solcher Filmfälle, den Zuschauern die Lebenssituation des Opfers darzustellen und hier ging es eben darum, seine Wohnsituation zu schildern.


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07.08.2022 um 21:23
Zitat von BalumpaBalumpa schrieb:Ich halte es durchaus für möglich, dass "Untermieter" hier von XY nur synonym für eine Person benutzt wurde, die übergangsweise eine fremde Wohnung (mit)bewohnt.
Ich fand deine vorherige Überlegung bezüglich der Verwendung des Begriffes in der Sendung ganz zutreffend. Kein XY- Zuschauer macht sich doch über den Begriff "Untermieter" soviele Gedanken, wie es hier im Forum der Fall ist.


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07.08.2022 um 21:46
Man könnte hinsichtlich des Dritten im Bunde, der auf dem Anwesen lebte, auch noch den veraltenden Begriff des Kostgängers bemühen. Das wäre dann jemand, der gegen Geld nicht nur im Hause wohnen darf, also beispielsweise in einem der Zimmer, sondern auch noch, darin enthalten, mit verpflegt wird.

Davon völlig abgesehen, bin ich aber auch der Meinung, dass der FF die ganzen Begriffe rund ums Zusammenwohnen eher umgangssprachlich als im exakten rechtlichen Sinne benutzt.

Das Wort "Kostgänger" hätte wahrscheinlich kaum einer der heutigen Zuschauer verstanden, und die Leitungen wären wegen dahin gehender Nachfragen belegt gewesen- so wurde aus dem Kostgänger vielleicht der "Untermieter".


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 22:18
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Wie ich bereits schrieb, wird der Begriff umgangssprachlich auch für die Mieter im Eigentum benutzt. Umgangssprache gibt aber die Verhältnisse nicht immer korrekt wieder.
Bis hier hin einverstanden.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:gehe ich einfach mal davon aus, dass der von mir gerne herangezogene unbezahlte Praktikant es nicht besser wusste und den Begriff halt einfach so verwendet hat, wie ihm der unbezahlte Praktikantenschnabel gewachsen war und wovon er nun mal glaubte, die Leute würden das schon verstehen.
Hier gehe ich nicht mit. Man kann meiner Ansicht nach eben nicht einfach davon ausgehen, dass ein Begriff umgangssprachlich oder falsch verwendet wird. Schon mal gar nicht davon, dass Leute, Praktikanten oder Angestellte, unbezahlt oder bezahlt, ihren Job nicht ordentlich machen.

Warum sollte man erstmal davon ausgehen, dass jemand etwas anderes sagt als er meint? Wenn es auch Sinn ergibt, wenn er sagt, was er meint: Untermieter.

Sonst hätte man auch sagen können, "Langzeitgast" oder meinetwegen
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Kostgänger
Wobei der letztere Begriff etwas antiquiert anmutet, so dass ich verstehen würde, dass man ihn einem Millionenpublikum nicht zumutet.


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Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)

07.08.2022 um 22:46
Zitat von sören42sören42 schrieb:Schon mal gar nicht davon, dass Leute, Praktikanten oder Angestellte, unbezahlt oder bezahlt, ihren Job nicht ordentlich machen.

Warum sollte man erstmal davon ausgehen, dass jemand etwas anderes sagt als er meint? Wenn es auch Sinn ergibt, wenn er sagt, was er meint: Untermieter.
Nun ja, ich denke mal, man neigt immer dazu, die Sache SO zu sehen, wie sie einem in den Kram passt: Wenn es in die präferierte Theorie passt, dann ist das natürlich alles ganz sicher 100% abgeklopft und juristisch einwandfrei. Da es dann eine durch sonst gar nichts gestützte Theorie (hier: Eigentumsverhältnisse und Vertragsverhältnisse der Geschwister Oehlschläger) MUSS es natürlich stimmen, kann ja gar nicht anders sein!

Das soll übrigens kein Vorwurf sein, geht mir ja selbst auch so.

Und was das völlig idealisierte Bild des deutschen Qualitätsjournalismus angeht, das hier die Runde macht - kann sich ja jeder selbst über die Arbeitsbedingungen im "was mit Medien" Bereich informieren.


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07.08.2022 um 22:48
Zitat von sören42sören42 schrieb:Hier gehe ich nicht mit. Man kann meiner Ansicht nach eben nicht einfach davon ausgehen, dass ein Begriff umgangssprachlich oder falsch verwendet wird. Schon mal gar nicht davon, dass Leute, Praktikanten oder Angestellte, unbezahlt oder bezahlt, ihren Job nicht ordentlich machen.

Warum sollte man erstmal davon ausgehen, dass jemand etwas anderes sagt als er meint? Wenn es auch Sinn ergibt, wenn er sagt, was er meint: Untermieter.
Bei XY wird beispielsweise auch Mord synonym für Tötungsdelikte verwendet, obwohl längst nicht jedes Tötungsdelikt ein Mord ist. Ein Überfall eines Juweliers oder einer Bank wird regelmäßig als Raub bezeichnet, obwohl es sich (nach der Rechtsprechung) in der Regel um eine räuberische Erpressung handelt.

Wie gesagt, es geht bei XY vornehmlich darum, über die Tat aufzuklären und nicht um eine hundertprozentig fachsprachlich korrekte Darstellung. Der Filmfall soll prägnant sein. Der Zuschauer soll sich vorstellen können, wer das Opfer ist/war und wie es lebt(e); er soll ein Bild erhalten, was in den Tagen und Stunden vor der Tat passierte; er soll informiert werden, wie die Tat ablief.

Für den Fall HO ist es wichtig, zu wissen, dass HO mit dem Bruder und dem Neffen in einem Haus lebte, nur eben in getrennten Wohneinheiten. Wichtig ist außerdem, dass da noch eine vierte Person temporär wohnte. Wie die einzelnen Wohnumstände nun im Detail gestaltet waren, ob es sich tatsächlich um eine Einliegerwohnung und einen Untermieter im rechtlichen Sinne handelte, kann dem Zuschauer beinahe egal sein. Er soll sich "nur" melden, ob er etwas zum Verschwinden von HO bemerkt hat.


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