Was geschah mit Harald Oehlschläger aus Rodgau? (2021)
08.08.2022 um 01:44Noch kurz ein Gedanke zur Einliegerwohnung, der mir vorhin gekommen ist:
@Misetra hatte als Kennzeichen einer Einliegerwohnung recherchiert (Unterstreichungen nachfolgend von mir):
Nach nochmaliger Überlegung vermute ich aber, dass es doch den für eine Einliegerwohnung erforderlichen gemeinsamen Bereich der beiden Wohnungen gibt. Nur liegt er in diesem Fall wohl nicht wie üblich innerhalb des Hauses, sondern m.E. ist es hier der gemeinsam genutzte Hof, über den man zu beiden Hauseingängen kommt. Demnach würde es sich bei Ölis Wohnung tatsächlich wohl doch um eine Einliegerwohnung handeln, so dass diese Bezeichnung in XY korrekt wäre.
@kwieen
@Tikki
@Shiloh
Nochmal zu den gelöschten Providerdaten zu Ölis Handy:
Der Zugriffsversuch der Kripo Offenbach auf die Providerdaten kam vermutlich deshalb zu spät, weil es nach dem Verschwinden Ölis zwei ungünstige Verzögerungen gegeben hatte, nämlich zuerst bei der Vermisstenmeldung seitens der Familie und dann bei der Weiterleitung des Falles an die Kripo Offenbach:
Zunächst hatte die Familie Öli erst einige Tage nach seinem Verschwinden (das war mutmaßlich am 18. Mai) vermisst, dann in Eigeninitiative gesucht und danach die örtliche Polizei in Rodgau eingeschaltet. Laut dem "Maintower"-Bericht (https://www.youtube.com/watch?v=g68fZ9dq-Fo, Min. 3:26) erfolgte die Vermisstenanzeige am 27. Mai, also neun Tage nach dem Verschwinden.
Die Polizei Rodgau unternahm weitere Suchmaßnahmen. Als auch die erfolglos blieben, gab die Polizei den Fall schließlich weiter an die Kripo Offenbach (siehe XY-Filmfall bei Min. 35:00). Und als die Ermittlungen der Kripo anliefen, waren die Providerdaten dann wohl schon gelöscht. Das meinte die Ermittlerin wohl, als sie im Studiogespräch sagte, dass „wir“ (= die Kripo Offenbach) leider erst relativ spät in den Fall involviert wurden.
Dass die Kripo nicht mehr auf die Providerdaten zugreifen konnte, lag demnach nicht daran, dass die Ermittler sich zu viel Zeit gelassen hätten, sondern daran, dass sie erst so spät in den Vermisstenfall einbezogen wurden.
@Misetra hatte als Kennzeichen einer Einliegerwohnung recherchiert (Unterstreichungen nachfolgend von mir):
Misetra schrieb:Sofern Ihr Mieter durch den gemeinsamen Hauseingang und Flur gehen muss, um seine Wohnung betreten zu können, handelt es sich um eine Einliegerwohnung. Erreicht Ihr Mieter dagegen seine Wohnung durch einen separaten Hauseingang, vermieten Sie keine Einliegerwohnung.Im XY-Filmfall hat Öli aber eine eigene Haustür, durch die er seine Wohnung betritt. Die Haustür des Bruders liegt nebenan (zu sehen z.B. ab Min. 33:00). Wenn diese Darstellung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, wäre Ölis Wohnung nach der oben zitierten Definition keine Einliegerwohnung.
Nach nochmaliger Überlegung vermute ich aber, dass es doch den für eine Einliegerwohnung erforderlichen gemeinsamen Bereich der beiden Wohnungen gibt. Nur liegt er in diesem Fall wohl nicht wie üblich innerhalb des Hauses, sondern m.E. ist es hier der gemeinsam genutzte Hof, über den man zu beiden Hauseingängen kommt. Demnach würde es sich bei Ölis Wohnung tatsächlich wohl doch um eine Einliegerwohnung handeln, so dass diese Bezeichnung in XY korrekt wäre.
Balumpa schrieb:Für den Fall HO ist es wichtig, zu wissen, dass HO mit dem Bruder und dem Neffen in einem Haus lebte, nur eben in getrennten Wohneinheiten. Wichtig ist außerdem, dass da noch eine vierte Person temporär wohnte.Ja, und daneben war es der XY-Redaktion offenbar wichtig, klarzustellen, dass Ölis kleine Wohnung nicht seinem 50-prozentigen Eigentumsanteil an dem Haus entsprach, sondern deutlich darunter lag, sonst wäre das sicher nicht ausdrücklich erwähnt worden.
@kwieen
@Tikki
@Shiloh
Nochmal zu den gelöschten Providerdaten zu Ölis Handy:
Der Zugriffsversuch der Kripo Offenbach auf die Providerdaten kam vermutlich deshalb zu spät, weil es nach dem Verschwinden Ölis zwei ungünstige Verzögerungen gegeben hatte, nämlich zuerst bei der Vermisstenmeldung seitens der Familie und dann bei der Weiterleitung des Falles an die Kripo Offenbach:
Zunächst hatte die Familie Öli erst einige Tage nach seinem Verschwinden (das war mutmaßlich am 18. Mai) vermisst, dann in Eigeninitiative gesucht und danach die örtliche Polizei in Rodgau eingeschaltet. Laut dem "Maintower"-Bericht (https://www.youtube.com/watch?v=g68fZ9dq-Fo, Min. 3:26) erfolgte die Vermisstenanzeige am 27. Mai, also neun Tage nach dem Verschwinden.
Die Polizei Rodgau unternahm weitere Suchmaßnahmen. Als auch die erfolglos blieben, gab die Polizei den Fall schließlich weiter an die Kripo Offenbach (siehe XY-Filmfall bei Min. 35:00). Und als die Ermittlungen der Kripo anliefen, waren die Providerdaten dann wohl schon gelöscht. Das meinte die Ermittlerin wohl, als sie im Studiogespräch sagte, dass „wir“ (= die Kripo Offenbach) leider erst relativ spät in den Fall involviert wurden.
Dass die Kripo nicht mehr auf die Providerdaten zugreifen konnte, lag demnach nicht daran, dass die Ermittler sich zu viel Zeit gelassen hätten, sondern daran, dass sie erst so spät in den Vermisstenfall einbezogen wurden.