sören42 schrieb:Beiden gehörte das Anwesen aber zur Hälfte. Da ist es naheliegend, dass der Bruder für die zusätzlich zu seinem Eigentum beanspruchte Fläche eine Miete an HO zahlte.
Woher weißt Du, dass es Ihnen jeweils zur Hälfte gehörte? Genauso ist es möglich, dass es auch noch weitere Miteigentümer (weitere Geschwister?) gab oder dass die Aufteilung bezüglich des Eigentums anders war. Es hieß doch nur, dass HO und sein Bruder das Haus von ihren Eltern geerbt hatten, nicht mehr und nicht weniger (wenn ich mich da irren sollte, dann ziehe ich das natürlich zurück). Ich jedenfalls habe kein Testament oder eine vertragliche Regelung gesehen. Das sind nun mal ganz unterschiedliche Konstellationen möglich.
Und ganz anders wäre es ja z. B. wenn das Haus einem der beiden gehörte, und der andere nur ein Wohnrecht hatte.
rattich schrieb:Wie @Misetra oben schon schrieb, war nach dem Wortlaut in XY der Freund der Familie tatsächlich Untermieter: „Vorübergehend wohnt noch ein Freund der Familie zur Untermiete mit im Haus“
Ja, solange nicht klar ist, dass der Bruder irgendwas gemietet hatte, ist der Ausdruck Untermieter aber eben falsch. Er wird zwar umgangssprachlich für jemanden verwendet, der eine Einliegerwohnung o. Ä. in einem Einfamilienhaus gemietet hat, ist aber eben trotzdem falsch. Dafür, dass XY einen falschen Begriff verwendet, kann ich nichts.
Nur sollte man dann aber auch nicht irgendwelche Schlussfolgerungen daraus ableiten, die dann am Ende zu einem möglichen Motiv führen. Das ist ja keine Kleinigkeit.