emz schrieb:Aber woher kommt das mit den "ausgedehnten Spaziergängen"?
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-116717
Ziffer 40.
Bei 40 lese ich das..
40. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. April 2002 in dem in Rede stehenden Verfahren ordnete die Justizvollzugsanstalt D. im Juni 2002 die Durchsuchung der Zelle und der außerhalb der Vollzugsanstalt belegenen Wohnung des Beschwerdeführers an. Zudem lagen Beweise dafür vor, dass der Beschwerdeführer im April und Mai 2002 die Wege zum und vom Arbeitsplatz mehrmals ausgedehnt hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Justizvollzugsanstalt D. u. a. Ferngläser, mehrere Zeitschriften, Fotos und Videokassetten pornographischen Inhalts, Seile und Klebstreifen sowie Damenunterwäsche.
...aber wo steht das mit den Spaziergängen?
Höhenburg schrieb:Es geht dabei weniger um den Doppelmord (natürlich auch um den), als besonders die Taten vor dem Mordfall, um die Einbrüche, sexuellen Belästigungen und Vergewaltigung!
Kannst du das bitte noch mal genau belegen?
Wir haben schon mehrfach gehört, daß seine Versuche, irgendwo "einzudringen in der Regel erfolglos blieben" .
Nirgendwo ist zu lesen, daß ihn die " Professorentochter F." identifiziert hat.
Man rechnet ihm diesen doppelten Überfall zu, weil er ihn mit den Geimer-Morden gestanden hat, wobei ich das Gefühl nicht loswerde, daß er zu der Zeit auch die Kennedy-Morde gestanden hätte.
Sexuelle Belästigung lasse ich gelten, wenn du mit "Vergewaltigung" die Verletzung der Siebenjährigen" meinst, ist das auch ok.Warum wurde diese Tat eigentlich nicht angezeigt?
Woher weiß das Gericht plötzlich davon, wenn sie nicht angezeigt wurde? Nicht auszuschließen, daß erst in dieser "Kreuzigt ihn" - Stimmung jemand damit die Ecke kam .
Höhenburg schrieb:plötzlich deutlich mehr Kabelbinder hat als für den Hausgebrauch üblich.
Hatte er denn deutlich mehr als für den Hausgebrauch üblich oder ist das jetzt auch wieder Spekulation ?
Höhenburg schrieb:Das ist weniger Auskennen als vielmehr einmal eine Zugfahrt im selben Abteil verbracht zu haben! Nette Dame übrigens!
Wie hast du sie erkannt? Oder hat sie sich gleich als " Porno-Queen" vorgestellt?
Höhenburg schrieb:. Das von Behördenseite speziell Bezug auf die Pornos genommen wurde, deutet massiv auf Pornos der etwas "anderen Art" hin.
Warum wurden die " Pornos der anderen Art" denn nicht einfach auch als solche bezeichnet? Dann wäre einiges klarer und wir bräuchten erst gar nicht über sie zu diskutieren.
Höhenburg schrieb:Ich auch! Man beachte, die Rede ist von Ferngläsern, also Mehrzahl! Wozu braucht jemand wie der Verurteilte mehrere Ferngläser?
Das frage ich mich auch. Zum Spannen würde ja auch eins ausreichen. In dem Zusammenhang: Gab´s nach 2000 überhaupt noch Spanner? Selbst der legale Nachfolger, die " Peep-Show", dürfte zu der Zeit schon als ziemlich altbacken durchgegangen sein.
Höhenburg schrieb::-) Das sollte im Normalfall nie ein Problem für dich werden! Die Sachlage ist eine andere bei Dir. Der Verurteilte hat in wohl recht kurzer Zeit all diese Ferngläser angeschafft, dazu haufenweise Kabelbinder, Handschuhe und ausgedehnte Spaziergänge... als nachgewiesener Sexualstraftäter alles doch ganz harmlos! Wie kann man da nur was Übles dabei denken? (Sarkasmusmodus aus)
In der Regel sitzen Leute , die anderen beim Ausziehen zugucken und sich dabei einen runterholen, keine 50 Jahre im Knast. Hier geht es um den Doppelmord. Die Ferngläser haben damit nichts zu tun. Passiert ist in Zeiten von Ferngläsern und Kabelbindern scheinbar sowieso nichts.
Höhenburg schrieb:Kein Wunder, daß die Behörden bei dem Märchen mit dem Umzug da hellhörig wurden! Und gut, daß sie auch gehandelt haben!
...und vor allem dabei so konsequent waren . Zumindest nach 21 Uhr ist die Bevölkerung geschützt, wenn er sich um diese Zeit wieder einfinden muß.