"Heidkrug-Mord" an Artur Linzmaier aus Braunschweig (1994)
16.06.2022 um 22:50brigittsche schrieb:Aber wie ist es denn, wenn der Anrufer noch alte Technik hatte- ich kann mich erinnern, dass um 99 herum meine Telefonnummer bei meinen Eltern auf dem ISDN-Telefon nicht angezeigt wurde, weil ich noch einen alten, analogen Anschluss hatte. Wenn das normal war (und zumal noch ein paar Jahre früher), dann hätte der Täter u. U. sicher sein können, dass seine Nummer nicht gespeichert wird, selbst wenn AL schon ISDN hatte (was ja nicht gesagt ist- es hat sich ja eigentlich erst mit dem Internet so richtig durchgesetzt).Das ist alles etwas schwierig auseinanderzuhalten. "Analog" und "digital" bedeutet leider nicht 1:1 "analoger Telefonanschluss" und "ISDN".
Auch der "analoge Telefonanschluss" war spätestens ab dem Ende des Jahres 1997 digitalisiert (im Telekom-Sprech: digitales T-Net), deswegen konnte man spätestens ab 1997 auch für den eigenen "analogen Telefonanschluss" die Übermittlung der Rufnummer über die Hotline einschalten lassen - bei ISDN war dies standardmäßig der Fall.
Quelle: https://www.post-und-telekommunikation.de/PuT/Tk_1994_2_Juli-Dez.php
Quelle: Wikipedia: T-Net
Einen analogen Telefonanschluss kann man ja heute noch bestellen, im Hintergrund stecken aber natürlich moderne (vereinfach gesagt) Computersysteme.
Was es nach 1994 und 1997 dann eben nicht mehr gab waren Vermittlungsanlagen, die mit mechanischen Bauteilen funktionieren - deren Zeit war abgelaufen.
1994, zum Zeitpunkt der Tat, kann der Täter also das "Glück" gehabt haben, dass der Anschluss noch nicht auf einer der damals neueren Technik (analoger Telefonanschluss im digitalen T-Net oder ISDN) basierte - oder aber eben die Recherche seitens der Behörden wurde versäumt.
Hier kommt einfach das Jahr 1994 unglücklich ins Spiel - so lässt sich nicht sagen, was genau Sache war. Heutzutage könnte man den Anrufer nachträglich identifizieren (und sei es nur eine Telefonzelle, ist immerhin eine Info) - das ist zwar eine super selten ausgeführte Maßnahme und nur nach Auftrag der Staatsanwaltschaft machbar, aber es ist möglich.
Eine unterdrückte Rufnummer ist vom Prinzip auch nicht so, dass die Daten überhaupt nicht vorlägen - die Systeme wissen schon ganz genau, wer da mit wem telefoniert, am Ende wollen ja auch zwei Gesprächspartner miteinander verbunden werden.
Um 1999 herum hättest du definitiv von der Hotline die Übermittlung der Rufnummer aktivieren lassen können (egal ob ISDN oder analoger Telefonanschluss), aber hier müssen wir aufpassen, dass wir nicht vom Thema abkommen.
In der Summe, ja, ich denke, die Rückverfolgung des Telefonats wäre ein wichtiger Punkt gewesen. Auch Fangschaltungen (wie man umgangssprachlich so sagt) waren nichts unbekanntes. Jedoch nur nützlich, wenn man sich immer und immer wieder von einem Anrufer belästigt fühlte. Das musste man dann beantragen, kostete auch extra.
Jetzt fühlte sich AL ja nicht belästigt/bedroht - im Gegenteil. Er wollte ja ein Geschäft machen, so suggeriert es der Filmfall.
Zum Rest (nachträgliches Nachverfolgen) gilt dann oben gesagtes, entweder er war noch auf mechanischer Technik geschaltet oder es wurde damals versäumt zu recherchieren.
Quelle: https://www.nakieken.de/telefon-faq/