"Heidkrug-Mord" an Artur Linzmaier aus Braunschweig (1994)
19.06.2022 um 18:46Ich glaube persönlich nicht an eine Frau sondern an zwei Männer. Möglich dass noch eine dritte Person eine Frau im Auto saß.
sören42 schrieb:Nicht zuletzt könnte auch ihre Mitwisserschaft gefährlich für sie selbst werden, falls der Täter es sich noch mal anders überlegt und die Gefahr einer Mitwisserschaft als zu hoch einschätzt. Denn dass er keine Skrupel kannte, ist ja offensichtlich. Auch das auszuhalten erfordert wiederum Stärke.Wenn man davon ausgeht (nur mal als mögliches Szenario!), dass die Frau im Auftrage des eigentlichen Täters angerufen und das Fluchtauto gesteuert hat, dann hätte der Täter ihr auch sagen können: "Ach, Du willst zur Polizei gehen und mich anzeigen? Kannste machen, aber denk' dran, Du hängst auch mit drin. Selbst schuld, wenn Du so blöd bist, da anzurufen und auch noch auf den AB zu quatschen...."
duval schrieb:Ich glaube persönlich nicht an eine Frau sondern an zwei Männer.Soso. Eben gerade, vor knapp vier Stunden, hieltst du es
nicht für unwahrscheinlichQuelle: Beitrag von duval (Seite 63)
brigittsche schrieb:Wenn man davon ausgeht (nur mal als mögliches Szenario!), dass die Frau im Auftrage des eigentlichen Täters angerufen und das Fluchtauto gesteuert hat, dann hätte der Täter ihr auch sagen können: "Ach, Du willst zur Polizei gehen und mich anzeigen? Kannste machen, aber denk' dran, Du hängst auch mit drin. Selbst schuld, wenn Du so blöd bist, da anzurufen und auch noch auf den AB zu quatschen...."Am Gefährlichsten für den Täter wäre es, wenn sie es "nur" wusste. Dann hätte er kaum Druckmittel in der Hand und müsste ihr völlig vertrauen.
sören42 schrieb:Mit dem Grad ihrer eigenen Beteiligung steigt die Sicherheit für den Täter, dass sie über die Tat schweigen wird. Um in deinem Szenario zu bleiben, könnte er gesagt haben: "Meine Stimme ist es nicht, die auf dem AB aufgezeichnet und zu hören ist. Mach, was du meinst tun zu müssen. Aber wundere dich nicht, wenn der Schuss (!) nach hinten losgeht."So ungefähr meinte ich das auch, aber wie gesagt: Das gilt auch für einen männlichen Mittäter. Der würde im Zweifelsfalle unter diesen Rahmenbedingungen auch den Mund halten.
Enterprise1701 schrieb:Sicherlich gibt es Fälle, aber gerade bei Eifersuchtsmotiven töten eher Männer.Und nochmal seltener durch zielgerichtete Schüsse in das Gesicht. In so einem Szenario könnte ich mir auch vorstellen, dass beim ersten Mordversuch eher die Freundin Linzmaiers erschossen worden wäre, bei einer Frau als Täterin (Todesschützin). Vielleicht sogar eher noch, als Linzmaier selbst. Ein gehörnter Ehemann hätte hingegen kein Interesse gehabt, die Freundin zu erschießen. Der Mord galt gezielt Linzmaier, davon ist auszugehen.
Enterprise1701 schrieb:Wie ist denn die Rechtslage bei Tod bzw Mord und den offenstehenden Verbindlichkeiten etc ? Wer muss theoretisch haften oder dafür aufkommen ?In so einem Fall schlägt man das Erbe aus. Dann sehen die Gläubiger allerdings kein Geld (bzw. nur soviel, wie am Ende, nach Abzug von Verbindlichkeiten höheren Rangs noch übrig bleibt). Der Gesetzgeber macht das so, weil der Erblasser ja ansonsten die Erben in den Ruin stürzen könnte, ohne dass die irgendetwas durch ihr Verhalten dazu beigetragen haben. Nimmt man das Erbe an, hat man allerdings auch die Verbindlichkeiten an der Backe.
sören42 schrieb:Und nochmal seltener durch zielgerichtete Schüsse in das Gesicht.Ich weiß aber nicht, ob man den Schüssen ins Gesicht hier so eine Bedeutung zumessen sollte: Immerhin war es doch so (korrigiert mich, wenn ich es falsch verstanden habe) dass AL im Auto saß und der Täter/die Täterin dann seitlich herangetreten ist. und durch das Fenster geschossen hat. Da bleibt eigentlich nicht so viel anderes üblich, wenn man nicht die Möglichkeit hat, sehr nahe heran zu treten und schräg von oben auf den Oberkörper zu zielen. Und das Auto war doch offensichtlich höher als ein normaler PKW. Also hätte man durch das Blech der Tür schießen müssen, was natürlich nicht so sicher ist (wenn die verwendete Waffe überhaupt realistisch durch das Blech schießen kann).
OdinAndy schrieb:Dieser wartende Fluchtwagen könnte in sofern auch zu einem solchen recht naiven Täter dieser Art in diese Tat passen. Vielleicht war das alles für Ihn wie ein spannender Film, sodass man das aus einem Film übernahm.Genauso stelle ich es mir auch vor.
brigittsche schrieb:Also war es rein praktisch (besonders bei schlechten Lichtverhältnissen, wo das Gesicht u. U. hell gegen den Hintergrund "leuchtet") naheliegend aufs Gesicht zu schießen, auch ohne besonderen Hass o. Ä.Das ist schon so. KK ist eigentlich eher ungeeignet zum Töten, ausser man trifft das Opfer auf kurze Distanz und zielt dabei vor allem auf vitale Körperpunkte wie eben den Kopf. Schüsse durch Blech o.ä. würde das Opfer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit überleben.
Füchschen schrieb:2) Linzmaier den Wagen wegnehmen, um sich mächtiger als Linzmaier zu fühlenGlaub, das hatten wir schon mal. Wer möchte schon in einem Wagen mit kaputtem Seitenfenster und Blutflecken herumfahren? Und wenn dann nach dem Fahrzeug gefahndet wird? War ja recht auffällig.
brigittsche schrieb:Erst um 2000 rum hat man das Ding dann, als man es bei der Wohnungsauflösung der Oma gefunden hat, abgeliefert.kann ich bestätigen. Ich kenne einen Fall, bei dem nahe Bekannte bei der Wohnungauflösung der Oma eine Waffe (keine Ahnung, ob das etwas "echtes", "funktionsfähiges" war) im Bad gefunden haben.
Füchschen schrieb:2) Linzmaier den Wagen wegnehmen, um sich mächtiger als Linzmaier zu fühlenKönnte eventuell auch möglich sein. Vielleicht wollte man Auto ja auch irgendwie ins!Ausländische schaffen. Keine Ahnung!
swandive schrieb:Glaub, das hatten wir schon mal. Wer möchte schon in einem Wagen mit kaputtem Seitenfenster und Blutflecken herumfahren?Natürlich hast auch Du mit diesem Argument auch recht
OdinAndy schrieb:diese Frau mit Ihrem Traumauto einer Corvette herum fahren sah und unbedingt das Auto wollte.Schon möglich, dass es solche Fälle gibt, ich weiss aber nicht, ob ein Toyota Landcruiser auch in die Kategorie Traumauto fällt. Kaputtes Seitenfenster und Blutfleck machen das Auto auch nicht begehrenswerterer.
swandive schrieb:Und wenn das Motiv der Toyota war, warum haben die Täter dann das Fahrzeug stehen gelassen?Die Antwort ist: Plan A des Täters war fehlgeschlagen, weil der Gasthof bewohnt war und die Wirtsleute nach draußen kamen. Sie hätten die Autonummern von Artur Linzmaier und vom Täter gesehen und der Polizei mitgeteilt. Deshalb gab sich der Täter mit dem Mord zufrieden, ging zu Plan B über - so schnell flüchten, dass niemand die Autonummer des Täters erkennt und er nach außerhalb der vermuteten Kontrollzone der Polizei gelangte - und verzichtete auf das Auto.
swandive schrieb:Schon möglich, dass es solche Fälle gibt, ich weiss aber nicht, ob ein Toyota Landcruiser auch in die Kategorie Traumauto fällt. Kaputtes Seitenfenster und Blutfleck machen das Auto auch nicht begehrenswerterer.Wenn man ein Auto will, kann man es auch einfach klauen. Ist grundsätzlich weniger risikoreich und vor Gericht steht man auch besser da.
OdinAndy schrieb:Dort wurde eine Boutique Besitzerin, nur deswegen überfallen, wahrscheinlich gequält und gefoltert und dann getötet, weil ein 18 jähriger Usbeke, zufällig in diesem Eberbach zu Gast bei einem Landsmann, diese Frau mit Ihrem Traumauto einer Corvette herum fahren sah und unbedingt das Auto wollte.Naja, wir reden hier a) von einer Corvette und b) war der Täter in dem vor Dir erwähnten Fall ja offensichtlich ziemlich blöd, wenn sich das so abgespielt hat. Und bei AL haben wir es nicht mit einem "Traumauto" zu tun, das nicht auch anderswo einfach hätte geklaut werden konnte - und ob solche Blödheit nun so oft vorkommt, wage ich zu bezweifeln.
swandive schrieb:"auch einmal um die Ecke" zu denken.Da bin ich mit dir schon einverstanden, aber die Theorie sollte schon einigermassen plausibel sein. Ein weiterer Einwand meinerseits: Warum das Auto nicht schon beim ersten Versuch klauen, wenn es denn so wichtig war? Da war zwar seine polnische Freundin mitdabei aber man hätte einfach die Insassen bedrohen und zur Übergabe des Wagens zwingen können. Wäre ja auch eine Möglichkeit gewesen.
sören42 schrieb:In so einem Fall schlägt man das Erbe aus. Dann sehen die Gläubiger allerdings kein Geld (bzw. nur soviel, wie am Ende, nach Abzug von Verbindlichkeiten höheren Rangs noch übrig bleibt). Der Gesetzgeber macht das so, weil der Erblasser ja ansonsten die Erben in den Ruin stürzen könnte, ohne dass die irgendetwas durch ihr Verhalten dazu beigetragen haben. Nimmt man das Erbe an, hat man allerdings auch die Verbindlichkeiten an der Backe.Es gibt auch noch die Möglichkeit des Nachlassinsolvenzverfahrens. Häufig ist den Erben die finanzielle Situation des Erblassers entweder gar nicht oder erst verspätet klar, so dass ein Ausschlagen des Erbes u.U. nicht mehr fristgerecht möglich ist.
Ein Erbe kann nur insgesamt angetreten werden, es ist bei einem überschuldeten Er-be nicht möglich, nur Werte, aber keine Schulden zu erben. Bei einem überschuldeten Erbe bietet sich in der Regel eine Ausschlagung des Erbes an. Wird die Ausschlagungsfrist versäumt, kann zur Entschuldung in der Regel ein Nachlassinsolvenzver-fahren eingeleitet werden. Es ist nicht möglich, die Annahme der Erbschaft auf persönliche Gegenstände zu beschränken. Diese können aber eventuell vom Fiskus als Erbe erhalten werden. Es ist möglich, ererbte Schulden in ein reguläres Verbraucherinsolvenzverfahren einzubeziehen und hier die Erteilung der Restschuldbefreiung zu beantragen.Quelle: