"Heidkrug-Mord" an Artur Linzmaier aus Braunschweig (1994)
25.05.2022 um 20:13sabor schrieb:Die Kommissarin sagte:(Hervorhebung durch Unterstreichung von mir)
(geschäftliches und persönliches Umfeld durchleuchtet): "...auf ein Tatmotiv sind wir hierbei aber leider nicht gestoßen".
(Geld, Habgier als Mordmotiv): "...allerdings haben wir in seinem Arbeitsumfeld niemanden finden können, der von seinem Tod profitiert haben könnte. Einen Zusammenhang können wir da aber auch nicht ausschließen."
@sabor: Du hast sehr aufmerksam zugehört. Richtig, die Kommissarin im Studio, Chantale Marx, sagte eben nicht : "im Arbeits- und persönlichen Umfeld haben wir niemanden finden können...". Das ist schon ein Unterschied.
Ich hab mir den Filmbeitrag eben nochmal angesehen. Die Wohnung, die AL auch als Büro nutzte, ist sehr beengt. In einer Szene sieht man in dem Raum, wo auch das Telefon steht, einen Umzugskarton. Ein User hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Modelleisenbahn in der Vitrine an der Wand vielleicht versinnbildlichen sollte, dass diese womöglich früher aufgebaut war, die Platzverhältnisse in der Wohnung das aber nicht zuließen. Vielleicht auch, dass es Kinder gab, die in ihrer Kindheit damit spielten und die er als Erinnerung an diese für ihn schöne Zeit, an die er sich gern erinnerte, aufbewahrt hatte.
Es könnte also sein (bzw. ist meiner Meinung nach für einen Maurer auch nicht ganz unwahrscheinlich), dass man bis zur Scheidung, die ja noch nicht ganz durch war, ein gemeinsames Haus bewohnte, aus dem Linzmaier ausgezogen war. Es wurde auch gesagt im Filmbeitrag, dass er "drei Kreuze macht", wenn in 4 Wochen die Scheidung durch war. Die Scheidung stand also kurz bevor. Deutet für mich darauf hin, dass das nicht alles ganz reibungslos über die Bühne ging. Von "Rosenkrieg" will ich aber nicht sprechen, das würde dieser Hinweis dann doch nicht hergeben.
Wenn es bei Linzmaier so war wie bei den meisten und man das Haus gemeinsam erworben bzw. finanziert hatte, hätte der Ehefrau im Fall der Scheidung 50 % daran zugestanden. Jeder der beiden hätte den anderen auszahlen müssen, wenn der jeweils andere das Haus behalten möchte. Ist das nicht möglich hätte das Haus verkauft und der Erlös geteilt werden müssen, mit der wahrscheinlichen Konsequenz, dass auch der evtl. noch im Haus wohnende Ehepartner dort ausziehen und sich eine Wohnung suchen muss.
Anders im Fall des Todes von AL vor der Scheidung: Bei Vorliegen eines sog. "Berliner Testaments" hätte seine Frau auch ALs Anteil geerbt, gleichfalls, wenn er keine Kinder hatte.
Lag ein solches "Berliner Testament" nicht vor und AL hätte Kinder gehabt, so würden die Ehefrau (zu einem Viertel) und seine Kinder (zu drei Viertel) ALs Anteil erben. In Summe hätten der Ehefrau dann 5/8 des Hauses gehört (die Hälfte, also 4/8, gehörte ihr ja sowieso schon), den Kindern 3/8.
Daraus darf man aber nicht vorschnell falsche Schlüsse ziehen: Denn wenn AL aufgrund eines geschäftlichen Disputs ermordet wurde, würden sich das oben genannte natürlich auch einstellen.