Edna schrieb:Ich persönlich halte wenig von gerichtlich angeordneten Therapien, solange der Beschuldigte diese nicht explizit selbst möchte. Man kann schließlich niemanden zwangstherapieren mit Verhaltenstherapie. Einer Änderung der eigenen Verhaltensweisen steht immer erstmal eine Einsicht zuvor
So ist es. Leider gibt es auch genug Fälle, in denen sich Täter nur auf eine Therapie eingelassen haben, um schneller als „harmlos“/„therapiert“ eingeschätzt zu werden und damit Vergünstigungen, wie unbegleitete Freigänge, oder frühere Entlassung zu erwirken, weil er ja so gut in der Therapie mitgearbeitet und seine Taten bereut hat…um dann bei unbegleiteten Freigängen oder nach Entlassung (auf Bewährung) gleich wieder zuzuschlagen.
Und wenn der Therapeut keinen Zugang zum Täter findet…es gibt ja nicht wirklich die große Auswahl an Psychologen oder Psychiatern, die Straftäter „therapieren“ (oder es zumindest versuchen). Ist ja schon außerhalb des Gefängnisses für nicht Straffällige, wie mich, die an psychischen Erkrankungen, wie Depressionen usw., leiden, schwer genug einen geeigneten Therapeuten zu finden.
Und gerade im Bereich sexualisierte Gewalt an Kindern können die Täter Menschen extrem gut einwickeln. Was bei Kindern funktioniert, läuft bei Erwachsenen genauso problemlos, wenn nicht sogar besser, egal, wie gut sie ausgebildet sind.