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Wo ist Walter Sch. aus Meiningen?

2.006 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hund, 2021 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wo ist Walter Sch. aus Meiningen?

25.07.2022 um 21:54
Zitat von sören42sören42 schrieb:Zu unterstellen, dass WS mit einer, womöglich durchgeladenen, Waffe bei seinen Gassirunden mit Zeus patroullierte (auf dessen Geschirr passenderweise "Security" zu lesen steht) entspringt der Fantasie einigen Foristen, hat aber mit Realität wahrscheinlich nichts zu tun.
Ich habe ihm das nicht unterstellt, glaube es auch nicht, weil er als Sportschütze ja genau wusste, dass das nicht erlaubt ist. Und wenn er sich bedroht gefühlt hätte, dann hätte er ja einfach die Polizei rufen können anstatt mit Hund und Pistole loszuziehen.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Denn es kann sein, dass WS nichts mit dem Verschwinden seiner Waffe zu tun hat.
Nun, wie soll denn das gehen? Er muss rein logisch in irgendeiner Form etwas mit dem Verschwinden der Waffe zu tun haben. Egal ob nun aus Nachlässigkeit (Waffenschrank nicht verschlossen, Schlüssel irgendwo hingelegt, Kombination irgendwo notiert...), bewussten Verhalten (anderen Leuten die Waffe freiwillig gegeben, anderen Leuten Zugriff gestattet) oder gezwungen (von irgendwem bedroht um die Waffe zu bekommen, dazu zähle ich auch einen Mord, bei dem der Mörder die Schlüssel mitgenommen hat).

Eine Pistole löst sich ja nicht in einem verschlossenen Waffenschrank plötzlich in Luft auf und der Zugriff führt in irgendeiner Weise über WS, vor allem wenn man vehement betonen möchte, dass er gesetzestreu war und z. B. nicht mit der Waffe in der Tasche herumspaziert ist und selbst dann hätte man ihn ja erst einmal überwältigen müssen.


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25.07.2022 um 22:49
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich habe ihm das nicht unterstellt, glaube es auch nicht, weil er als Sportschütze ja genau wusste, dass das nicht erlaubt ist. Und wenn er sich bedroht gefühlt hätte, dann hätte er ja einfach die Polizei rufen können anstatt mit Hund und Pistole loszuziehen.
@brigittsche
Das weiß ich doch, dass du das nicht unterstellst. Deshalb hatte ich so einen dicken Absatz gemacht...
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Nun, wie soll denn das gehen?
Indem ihm die Waffe unbemerkt abgenommen wurde. Indem jemand Schlüsselgewalt erlangte. Zum Beispiel durch einen Besucher, der von der Waffe wusste. Während WS für seinen Gast einen guten Rotwein aus dem Keller holte, zum Beispiel. Das kann irgendwann passiert sein.


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25.07.2022 um 23:32
Zitat von sören42sören42 schrieb:Indem ihm die Waffe unbemerkt abgenommen wurde. Indem jemand Schlüsselgewalt erlangte. Zum Beispiel durch einen Besucher, der von der Waffe wusste.
Das setzt dann aber auch voraus, wie ich oben schrieb, dass der Schrank nicht richtig verschlossen war, der Schlüssel herumlag oder die Waffe sogar gar nicht im Schrank verwahrt wurde wie es vorgeschrieben ist..... Mithin ginge also auch das auf WS zurück.


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26.07.2022 um 00:06
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das setzt dann aber auch voraus, wie ich oben schrieb, dass der Schrank nicht richtig verschlossen war, der Schlüssel herumlag oder die Waffe sogar gar nicht im Schrank verwahrt wurde wie es vorgeschrieben ist..... Mithin ginge also auch das auf WS zurück.
Es kann wohl durchaus Situationen geben, die jemand ausnutzt, wo man Sch. keine Nachlässigkeit unterstellen kann. Es muss ja nicht so gewesen sein, dass da ein Schlüssel auf dem Couchtisch liegt, wo prominent ein Schild darauf angebracht ist mit der Bezeichnung "Waffenschrank". Aber wenn es jemand darauf anlegt, an den Schlüssel zu kommen, kann das schon geschehen sein, zum Beispiel während er eine Flasche Wein aus dem Keller holte, für den betreffenden Gast, der es auf den Schlüssel abgesehen hatte oder während Sch. auf der Toilette war.


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26.07.2022 um 07:26
Zitat von sören42sören42 schrieb:Es kann wohl durchaus Situationen geben, die jemand ausnutzt, wo man Sch. keine Nachlässigkeit unterstellen kann.
Wenn der Schlüssel irgendwo herumliegt, wo ihn jemand finden kann, dann ist das nachlässig. Und da ist es völlig egal, ob Sch. in den Keller geht, zur Toilette oder in die Küche. Und wenn dann jemand die Waffe hat, dann liegt es an der Nachlässigkeit von Sch., und nicht am Heiligen Geist der das Schloss geöffnet hat.


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26.07.2022 um 07:57
Zitat von sören42sören42 schrieb:Aber wenn es jemand darauf anlegt, an den Schlüssel zu kommen, kann das schon geschehen sein, zum Beispiel während er eine Flasche Wein aus dem Keller holte, für den betreffenden Gast, der es auf den Schlüssel abgesehen hatte oder während Sch. auf der Toilette war.
Theoretisch ja, aber wie wahrscheinlich es, dass "zufällig" an dem Wochenende, wo die Familie weg war und er verschwunden ist, ein Dritter seine Waffe entwendete? Nur um damit zu suggerieren, er hätte keine Waffe gehabt, mit der er sich suizidieren konnte.


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26.07.2022 um 08:11
Zitat von autor77autor77 schrieb:Theoretisch ja, aber wie wahrscheinlich es, dass "zufällig" an dem Wochenende, wo die Familie weg war und er verschwunden ist, ein Dritter seine Waffe entwendete
Ich persönlich glaube ja auch nicht, dass die Waffe (vorausgesetzt sie wurde ordnungsgemäß aufbewahrt) gestohlen wurde - aber wann sie nun weggekommen ist, das wissen wir auch nicht.
Theoretisch könnte das schon vor dem besagten Wochenende passiert sein und WS hatte es nur noch nicht bemerkt oder noch nicht gemeldet und auch niemandem davon erzählt - ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.


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26.07.2022 um 08:38
Ist das denn gesichert, dass es sich um einen Waffenschrank mit Schlüssel handelte? Theoretisch könnte der ja sonst auch ein Zahlenschloss gehabt haben?


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26.07.2022 um 08:40
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Theoretisch könnte der ja sonst auch ein Zahlenschloss gehabt haben?
So ist es und auch damit wäre die "Ein Dritter stiehlt die Waffe"-Theorie schon wieder obsolet.

Das einzige, was wahrscheinlich ist, ist das WS seine Waffe ordnungsgemäß aufbewahrte, sie am Tag seines Suizids mitnahm und erst später das Fehlen der Waffe bemerkt hat, weil man anfangs ja noch davon ausging, er kommt zurück.


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26.07.2022 um 10:21
Der Mieter berichtete doch von einem lauten Streit in der Zeit, bevor WS verschwand. Theoretisch könnte es sich ja dabei auch um einen Streit um die Waffe gehandelt haben. Dass jemand, den WS kannte, dessen Vertrauen missbraucht hat, um sich die Waffe "auszuleihen" und dabei von WS überrascht wurde.

Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass jemand, der scharfe Waffen zu Hause hat, eine Lücke lässt, so dass jemand sich quasi unbemerkt einer Waffe bemächtigen kann. Jeder, der mit Waffen umgehen darf, weiß ganz genau, welches Unheil Unbefugte damit anrichten können. Und dass er schnell alle seine Waffen los ist, wenn das geschieht; von den weiteren Folgen ganz abgesehen.


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26.07.2022 um 10:48
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Er nahm die Waffe zum Gassigehen mit, diesmal oder regelmäßig. Das ist für Sportschützen illegal, die dürfen die Waffe nur ungeladen zum Schießstand transportieren.
Vielleicht hatte er das sogar vor, und vielleicht war die Waffe, als sie entwendet wurde, ja gar nicht geladen.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Die dritte Möglichkeit ist, sie ausschließlich an diesem Tag bewusst mitgenommen zu haben, entweder zum Suizid oder um sich abzusetzen.
Oder um sich zu verteidigen. Um mögliche Angreifer abzuschrecken, hätte die Waffe nicht einmal geladen sein müssen.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:müsste man dazu die Waffe als Vergleichsstück haben?
Das sollte für die Ermittler kein Problem sein, weil ja durch die Registrierung klar sein muss, worum genau es sich handelt.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass jemand, der scharfe Waffen zu Hause hat, eine Lücke lässt, so dass jemand sich quasi unbemerkt einer Waffe bemächtigen kann.
Ich glaube das hier zwar auch nicht, da Sch. ja eine minderjährige Tochter hatte und man bei Kindern im Haus sicher ganz besonders gut aufpasst. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Wie oft hört und liest man, dass Kinder in den USA versehentlich Familienangehörige erschossen haben, weil die Eltern ihre Waffen ungesichert herumliegen ließen?


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26.07.2022 um 11:00
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Vielleicht hatte er das sogar vor, und vielleicht war die Waffe, als sie entwendet wurde, ja gar nicht geladen.
Ich kenne mich leider mit dem Waffengesetz in Deutschland nicht aus.
Wie ist das mit der Munition. Wird auch darüber genau Buch geführt, wieviel man besitzt ?
Kann die Polizei theoretisch nachprüfen, wieviel Munition aus dem Waffenschrank fehlt ?

In dem Bericht von XY war nur die Rede von der fehlenden Waffe, daraus kann ich jetzt nicht entnehmen ob diese geladen war, er Munition mitgenommen hat oder nur die ungeladene Waffe ohne Munition fehlt.


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26.07.2022 um 11:29
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dass jemand, den WS kannte, dessen Vertrauen missbraucht hat, um sich die Waffe "auszuleihen" und dabei von WS überrascht wurde.
In die Richtung habe ich auch schon gedacht, aber leider wissen wir außer der Seriennummer überhaupt nichts über die Waffe. Als Sportschütze mit einer einzelnen Waffe würde ich sie im Vereinsheim lassen. Warum einen teuren Waffenschrank anschaffen, wenn ich sie eh nur auf dem Schießstand benutzen kann?


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26.07.2022 um 11:44
Zitat von DancingfoolDancingfool schrieb:Als Sportschütze mit einer einzelnen Waffe würde ich sie im Vereinsheim lassen. Warum einen teuren Waffenschrank anschaffen, wenn ich sie eh nur auf dem Schießstand benutzen kann?
Guter Hinweis. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde bei xy auch nicht gesagt, dass er die Waffe zu Hause hatte, sondern eben nur, dass sie fehlt, oder?


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26.07.2022 um 11:50
Guter Punkt. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass explizit ein eigener Waffenschrank erwähnt wurde.


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26.07.2022 um 13:32
Zum Waffenschrank:

Die Ermittlerin sagt bei „XY“ über Herrn Sch.: „Es wurde festgestellt, dass aus seinem Waffenschrank eine Pistole verschwunden ist“ (Min. 19:18).

Aus dieser Formulierung würde ich schließen, dass es sich um Herrn Sch.s eigenen Waffenschrank handelt, der sich dann wohl auch bei Herrn Sch. zu Hause befand.

Zur möglichen Anzahl der Waffen:

Wie viele Waffen Herr Sch. insgesamt besaß, ist nicht bekannt. Als Sportschütze könnte er (nach dem neuen Waffengesetz vom 1. September 2020) bis zu drei Langwaffen und zwei Kurzwaffen besessen haben (§ 14 Abs. 5 WaffG). Falls er aber Bedarf an weiteren Waffen gehabt hätte, weil er z.B. an Schießwettkämpfen teilnahm, hätte er bis zu 10 Waffen besitzen dürfen (§ 14 Abs. 6 WaffG).

Quelle: "§ 14 WaffG – Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen":
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=141376,15


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26.07.2022 um 13:48
Zitat von rattichrattich schrieb:Zum Waffenschrank:

Die Ermittlerin sagt bei „XY“ über Herrn Sch.: „Es wurde festgestellt, dass aus seinem Waffenschrank eine Pistole verschwunden ist“ (Min. 19:18).

Aus dieser Formulierung würde ich schließen, dass es sich um Herrn Sch.s eigenen Waffenschrank handelt, der sich dann wohl auch bei Herrn Sch. zu Hause befand.
Aus dieser Formulierung könnte man aber doch genauso schließen, dass sich sein Waffenschrank nicht zuhause sondern im Vereinsheim befand? Oder teilen sich mehrere Sportschützen im Vereinsheim gemeinsam einen Waffenschrank?


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26.07.2022 um 15:17
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Aus dieser Formulierung könnte man aber doch genauso schließen, dass sich sein Waffenschrank nicht zuhause sondern im Vereinsheim befand?
Ach nein, das kann man aus dieser Formulierung beim besten Willen nicht schließen. Wenn "sein Waffenschrank" gesagt wird, dann ist es auch sein Waffenschrank und der steht bei ihm zu Hause.


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26.07.2022 um 15:18
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Aus dieser Formulierung könnte man aber doch genauso schließen, dass sich sein Waffenschrank nicht zuhause sondern im Vereinsheim befand? Oder teilen sich mehrere Sportschützen im Vereinsheim gemeinsam einen Waffenschrank?
Dazu müsste man wissen, in welchem Schützenverein Herr Sch. Mitglied war und wie dieser Verein Waffen seiner Mitglieder aufbewahrt. Die Aufbewahrung von Waffen in (in der Regel unbewohnten) Schützenhäusern ist aber aufgrund der strengen Sicherheitsbestimmungen offenbar kompliziert und teuer, insbesondere bei Kurzwaffen: „Hier ist grundsätzlich ein Tresor in der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad A erforderlich, in dem dann wieder bis zu zehn Waffen gelagert werden können. Bei mehr Waffen sind wiederum entweder mehrere B-Tresore oder aber ein größerer Tresor des Widerstandsgrades 1 erforderlich.“ *

Will man also im Schützenhaus eine größere Menge von Waffen lagern, braucht man eine entsprechend große Anzahl vorschriftsmäßiger Waffenschränke sowie die erforderlichen Geldmittel und natürlich auch ausreichend Platz. Daher wird schon aus finanziellen Gründen von der Aufbewahrung der Waffen im Schützenhaus abgeraten und stattdessen eine private Aufbewahrung empfohlen: „Finanziell sinnvoller dürfte es aber sein, die Schusswaffen künftig bei entsprechend beauftragten Mitgliedern zuhause und nicht mehr im Schützenhaus zu verwahren [...].“ *

* https://www.schuetzenrecht.de/waffenrecht/aufbewahrung-von-waffen-und-munition-976

Außerdem hätte zu einem Waffenraum im Schützenhaus sicher nicht jeder Schütze jederzeit freien Zutritt, sondern nur ganz wenige Personen, die die Waffen an die Schützen herausgeben. Und dann hätte das Fehlen bzw. Nicht-Zurückbringen einer Pistole auch sehr schnell bemerkt werden müssen. Das Gleiche gilt natürlich für den Fall, dass Herr Sch. seine Waffen bei irgendeinem anderen Schützen zu Hause aufbewahrt hätte.

Daher halte ich es für am wahrscheinlichsten, dass Herr Sch. seine Waffe(n) bei sich zu Hause lagerte und so jederzeit Zugriff darauf hatte, ohne dass das jemand mitbekam.


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26.07.2022 um 16:12
Bei einem eher überschaubaren Verein in einer Kleinstadt bin ich mir relativ sicher, dass der "Waffenwart" ganz genau wüsste, wer welche Waffe in dem Schrank hat und warum die ggf nach dem Schießen ausnahmsweise vom Besitzer mitgenommen wird (Wettbewerb, Wartung,...). Dass da eine verschwindet ist mE praktisch ausgeschlossen. Mindestens hätte der dann gesagt, WS hätte die schon vor Wochen mitgenommen.

Daher gehe ich davon aus, es war WS eigener Schrank in der eigenen Wohnung. Und wenn da eine fehlt weiß halt nur WS wann er sie entnommen hat.


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