Tritonus schrieb:Hm, das hört sich nach mehr an, als hätte er nur als 18-Jähriger mal eine Flasche Whisky geklaut.
Doch genau so eine "Kleinigkeit" würde ich da rauslesen.
Pony2.4 schrieb:Naja, polizeibekannt ist er auch, wenn er mit einem Gramm Cannabis erwischt wurde.
Ganz genau. Gerade in Brandenburg. Wäre es tatsächlich sowas, dann würde das bis 5g eingestellt werden, wenn es das erste Mal ist.
1cast schrieb:Jugendstrafen werden aber nach einem Zeitablauf gelöscht, die sollten dann eigentlich auch nicht erwähnt werden denke ich.
Das stimmt. Jugenddelikte sind eigentlich auch unter Verschluss.
@kekino Aber gehüpft wie gesprungen. Ich sehe in der Aussage nicht, dass er da groß Erfahrung hat.
Manchmal bekommt man eine Anzeige (wie zb. wenn er mit ein bissel Gras erwischt wurde) und dann kommt einfach nach ein paar Wochen ein Schreiben mit dem Hinweis, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, da muss man noch nicht mal unbedingt zu einer Befragung geladen werden vorher. Da hat man kein großes Tamtam mit der Polizei.