LARA43 schrieb:Das müssen wir leider..es sei denn die Eltern von Leonie leiten da was ein…ich denke auch wie du, das es nichts bringen wird, aber es könnte abschreckend für andere sein
Erfolg könnten die Eltern wenn überhaupt nur haben, wenn sie, die Eltern selbst, Leonie in die Obhut des 26-Jährigen Fahrers gegeben hätten, dass er sich für einen bestimmten Zeitraum um Leonie kümmern soll bzw. auf sie aufzupassen hat.
Damit hätte er eigentlich eine Sorgfaltspflicht gegenüber Leonie gehabt, die über seine Stellung als Autofahrer und währenddessen Leonie nur mitgefahren ist, hinausgegangen wäre.
Allerdings weiß ich nicht, ob Eltern die Aufsichtspflicht dem 26-Jährigen schriftlich hätten übertragen müssen oder ob eine mündliche Vereinbarung gereicht hätte?
Ps.
Ansonsten hat ja Rick_Blaine schon viel geschrieben. Und ähnlich sieht es wohl auch in Deutschland aus. Dem 26-Jährigen Autofahrer wird man nichts können. Und diese Voraussetzungen, bei denen man ihm etwas juristisch anhaben könnte, dürften nicht nachweisbar sein.
Wir sollten jetzt auch nicht versuchen hier krampfhaft Mitschuldige zu konstruieren. Könnte mir vorstellen, dass sich der Fahrer ohnehin schon Vorwürfe macht