Scarlett (26) beim Wandern im Schwarzwald verschollen
06.07.2022 um 11:42deim0s schrieb:Eine Erklärung dafür gibt es aber nicht. Ich akzeptiere eine, die dann auch die Spur Wehrabrücke logisch mit einschließt. Z.b. die eingesetzten Hunde IK waren kurz vor der Rente und nicht die Besten und die in Richtung Wanderparkplatz standen "mitten im Berufsleben und waren auch früher schon sehr erfolgreich". Irgendwie sowas. Aber es gibt ja so gar keine Anhaltspunkte für die Irrelevanz. Es waren vier Hunde von zwei unterschiedlichen Stellen aus. UND KEINER IST ZUR E6 gelaufen.So sehe ich das auch. Ggfs haben es sich EB anfangs etwas zu leicht gemacht. Die drei Wanderer haben vermutlich ausgesagt, dass sie E6 antreten wollte. Auch in den privaten Nachrichten hat sie nie ausdrücklich gesagt, dass sie das nicht tun will (wobei sie m.E. auch nie ausdrücklich gesagt hat, morgen bzw. heute gehe ich also E6 , super, meine letzte Etappe, und hoffe, dass ich dann da und da übernachten kann, toll, dann gibt es Donnerstag abend einen Grund zum Feiern).
Aus Richtung St. Blasien kam sie am Vortag. Da wurde dann vielleicht angenommen, dass die Hunde eine Rückwärtsspur aufgegriffen haben, denn es machte erstmal keinen Sinn, dass sie in dieser Richtung unterwegs gewesen sein könnte. Abgesucht wurden aber beide Etappen und das IK liegt an E5. Suchtrupps waren da also unterwegs. Und insofern hat Stronbwo recht, wir wissen nicht, was in den Akten steht, was dort so eindeutig auf ein Antreten von E6 hinweist, was letztlich aber gar nicht eindeutig sein kann, sonst würde es nicht heissen "Ihre Spur verliert sich in Todtmoos". Ich kann mir einseitiges oder fehlerhaftes Handeln der EB ganz gut vorstellen. Bei erwachsenen Personen heisst es ja im Regelfall auch immer zusätzlich "Volljährige Personen können gehen, wohin sie wollen, auch abtauchen etc. Erstmal schauen, ob sich nicht noch etwas tut. Trotzdem kann man und wird man die Umgebung der letzten Sichtung absuchen".
Andererseits frage ich mich, was denn Anhaltspunkte für ein Verbrechen sein könnten bzw. müssten, wenn eine Person vermisst wird, damit in diese Richtung ermittelt wird. Eine Person verschwindet. Reicht das nicht für Ermittlungen in alle Richtungen?
Bin selber viel wandernd unterwegs. Man kann im Allgäu wie auch im Schwarzwald tödlich verunglücken, mit viel Pech, ja, aber es ist nicht die Eiger Nordwand. Die Hänge sind steil, aber nicht senkrecht, beim Fall bleibst Du im Regelfall irgendwo hängen, im Winter müsste der Rucksack sichtbar werden etc. D.h. automatisch von einem Unfall auszugehen, finde ich sehr merkwürdig. Im Schwarzwald, bei einer alleinwandernden vermissten jungen Frau, würde ich doch zumindest 50:50 Unfall vs. Verbrechen vermuten. Zusätzlich zu Abtauchen oder Suizid. Wie gesagt, welche Anhaltspunkte hätten die EB denn gerne, damit bei einem Verschwinden ein Verbrechen in Erwägung gezogen werden kann? Muss es Zeugen dafür geben, die sie in ein Auto haben einsteigen sehen? Wäre nicht auch die Spur zum IK, die dort abrupt endet, ein Hinweis auf einen möglichen Weitertransport in einem Fahrzeug?