@EDGARallanPOE Wir hatten das Thema schon mehrmals thematisiert.
Es ist mühselig alles immer wieder aufs neue zu thematisieren, dies soll kein böser Vorwurf sein, allerdings gibt es hier auch eine SuFu.
Zusammengefasst:
(Ich spreche von volljährigen Personen, diese im Vollbesitz Ihrer Geistigen und Körperlichen Kräfte sind, und Ihren Aufenthaltsort frei wählen dürfen.)
In Deutschland wird nach einer Vermissten Person erst dann gesucht, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind z.b. wenn eine Gefahr von Leib und Leben vorliegt, z.b. durch einen Unfall, eine Hilflose Lage, oder auch ein Verbrechen usw...
Bei der Vermissten S. war das Kriterium erfüllt, das man von einer Gefahr von Leib und Leben ausgehen muss, das Sie verunfallt ist oder sich in einer Hilflosen Lage befindet. Wo bei einer Wanderung davon auszugehen ist, wenn sich die Vermisste Person nicht mehr meldet und auch nicht mehr erreichbar ist.
Das erste Ziel (in der Regel) der Polizei ist immer die Aufenthaltsbestimmung, sofern dies festgestellt wurde, kann die Vermisste Person frei entscheiden, ob Sie möchte das der Aufenthaltsort den Angehörigen mitgeteilt wird, oder nicht. Im Falle das die Person nicht möchte das es den Angehörigen mitgeteilt wird, erhalten die Angehörigen nur Kenntnis darüber das die Person aufgefunden wurde. Aber keinerlei weitere Informationen. (Sofern die Person wohl auf ist, und keine Straftaten vorliegen).
Insbesondere bei einer Gefahr für Leib und Leben, kann unmittelbar nach Eingang der Vermissten Meldung eine Such Maßnahme eingeleitet werden - teilweise groß ausgelegt.
Innerhalb von Deutschland (alle Deutschen Polizei Dienststellen haben darauf Zugriff) werden die Personalien in INPOL hinterlegt. Bei einer Verkehrskontrolle kann z.b. so festgestellt werden, das die Person Vermisst wird und gesucht wird, da diese zu Fahndung ausgeschriebene wurde.
Erst wenn es Hinweise dafür gibt, das sich die Person im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen um Mitfahandung über das Bundeskriminalamt an die Interpol oder Sirene Dienststellen dieser Länder gerichtet. Wenn es jedoch KEINE HINWEISE dafür gibt das die Vermisste Person im Ausland sein könnte, oder sogar an einem bestimmten Ort, wird nicht Automatisch im Ausland gesucht.
Nur in begründeten Fällen leitet das Bundeskriminalamt bzw deren Vermisstenstelle auf ersuchen einer Inländischen Polizeidienststelle - eine weltweite Suche über Interpol ein, so das alle Mitgliedsländer über die Vermissten Suche informiert werden.
Und da eine Weltweite suche nicht vorliegt, gibt es offenbar keinen begründeten Verdacht das Scarlatt irgendwo im Ausland sein könnte.
Ausführlich kann man alles Nachlesen unter:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.htmlWoher ich auch meine Informationen habe, und es versucht habe zusammen zu fassen.