Was den Hammerschwinger anbelangt, so liegt es zwar nahe, ist aber keinesfalls erwiesen, dass er der Mörder von Daniel ist. Er ist in dieser Sache offiziell weder dringend tatverdächtig noch Zeuge. Da ihm sein "Opfer" beim Hammerschwingen glücklicherweise entkommen ist, hat er sich dabei keines nennenswerten Delikts schuldig gemacht: Belästigung der Allgemeinheit, vielleicht auch noch Beleidigung, jedenfalls alles Lappalien.
Ich glaube darum nicht, dass es überhaupt rechtlich zulässig wäre, mit einem Phantombild nach dem Hammerschwinger zu fahnden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__131a.htmlZudem bestünde natürlich die Gefahr, falls er mit dem Mord an Daniel nichts zu tun haben sollte, dass man damit die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf eine falsche Fährte lenkt, dass sich z. B. Zeugen sagen, "Ach nee, der Typ, den ich da abends am Radweg herumlungern gesehen habe, sah ja ganz anders aus, den muss ich nicht mehr melden."