G_van_Helsing schrieb:Und die Öffentlichkeit - von der als Person der Zeitgeschichte bisher recht gut gelebt hat - hat das Recht, sich Gedanken über sein Schweigen, seine Anwaltstaktik und seine gesamte Kommunikation nach Außen zu machen.
Das Recht sich Gedanken zu machen - ja.
Einen Recht darauf, dass die Neugier befriedigt wird - nein.
Und ausschließlich um Neugier geht es hier, und um nix anderes. Wenn Karl-August Müller-Schulze-Meyer angeklagt wäre, würde das hier keine alte Sau aus dem Stall locken.
Man hat ja im Fall Kachelmann gesehen, zu was eine ausufernde Berichterstattung so führt. Und was Zeitungen daraus machen, wissen wir ja auch. Die (unbeteiligte und unschuldige) Familie des Germanwings-Piloten wurde ja wochenlang drangsaliert, da wurden alte Schulfreunde in die Öffentlichkeit gezerrt, Angehörige von Reportern verfolgt - damit die "Öffentlichkeit" sich "Gedanken" machen konnte. CM wird genauso Familie haben, enge Freunde und so weiter. Wenn er schweigt um sich selbst und/oder eben jene zu schützen, dann ist das so.
Was im Prozess passiert, geht primär den Vorsitzenden, den Beklagten (nebst Vertretung) und den Ankläger etwas an. Da kann dem Außenstehenden die Strategie der Verteidigung noch so gegen den Strich gehen - die haben jahrelang Jura studiert, die wissen, was sie tun. Und die juckt es auch herzlich wenig, ob das dem dejure.org-Googler passt oder nicht. Jeder Fachanwalt kann dir prima erklären, warum "Der schweigt, das ist verdächtig!" absoluter Nonsens ist.
Wer schweigt, macht sich vielleicht in der Öffentlichkeit verdächtig. Vor Gericht Gott sei Dank erstmal nicht. Darum können wir alle froh sein, dass nicht die Öffentlichkeit zu richten hat.
Die Auswüchse daraus liest man ja hier im Thread. Metzelder wurde ja schon mehrfach verurteilt, es gibt "Kronzeugen", obwohl es keine Kronzeugen gibt (klingt aber herrlich dramatisch). Die Wahrheitsfindung steht hier im Forum überall, aber garantiert nicht an erster Stelle.
Am Ende mag sich herausstellen, dass CM der Oberpädo ist. Oder eben auch nicht. Bis dahin gelten auch für einen Christoph Metzelder die selben Rechte, die für jeden Hans Napf von nebenan gelten. Es steht jedem Beklagten frei, auf seine Rechte zu verzichten. Einen Strick daraus drehen, wenn derjenige es nicht tut, ist einfach Banane.
Misetra schrieb:Als Kronzeugin wurde sie von der Hamburger Staatsanwältin bezeichnet, in einem Artikel, der auch hier geteilt wurde.
Und das zeigt wunderbar auf, dass man nicht alles ohne zu hinterfragen "schlucken" sollte.