falstaff schrieb:Das ist der Punkt der immer übersehen wird: Ein Hochprivilegierter der auch mithilfe der Presse zu seinem beneidenswerten Status gelangt ist, kann nicht einfach verlangen dass die Presse über Dinge schweigt, die er nicht veröffentlicht sehen will. Obwohl, scheinbar doch...
LOleander schrieb:Hab ich das jetzt richtig verstanden ,dass Herr Metzelder sich mit seinen Millionen bei Presse, Wikipedia und Google "freigekauft" hat und man nichts mehr über Anschuldigungen gegen ihn lesen kann? Na, was für ein Glück/Unglück, dass der Normalsterbliche kein Geld hat,um sich derartig freizukaufen.
StilleLeserin schrieb:Vielleicht hat das nichts mit freikaufen zu tun, sondern damit, dass er einfach erwirken konnte, dass Unwahrheiten bzw. nicht erwiesene Behauptungen auf den entsprechenden Portalen gelöscht werden, indem er auf die Betreiber zugegangen ist? Das können Ottonormalverbraucher doch auch, oder nicht?.
Danke,
@StilleLeserin .
Auch aus meiner Sicht wurde da nicht einfach etwas verlangt und sich nicht freigekauft, sondern es fanden sich Gerichte, die nach Regeln des Rechtsstaates so entschieden, wie sie entschieden. Bei Personen des öffentlichen Lebens, bei denen irgendwo (dauerhaft) veröffentlichte Dinge gravierender durchschlagen können als bei Durchschnittsbürgern gibt es m.E. zurecht strenge(re) Regularien zur Verdachtsberichterstattung.
Viel zu leicht setzt sich bei "Ermittlungsverfahren eingeleitet (was immer passiert, wenn die Vorwürfe nicht direkt erkenn-/belegbar substanzlos sind)" eben fest, da muss es doch etwas geben/gegeben haben. Die Unschuldsvermutung kommt da viel zu schnell und sehr unter die Räder.
Zu Ottonormalverbraucher: ich weis von einem Fall, von ein Vereinsmitglied nach erfolglosem friedlichen zureden irgendwann sehr, sehr staunte (und es ihn eine große Stange Geld kostete), als das Opfer von seinen Falschbehauptungen (nachweislich in einem Vereinschat ua.) dagegen gerichtlich erfolgreich vorgegangen war. Nervt, kostet Zeit, ggf. Vorschuß für Anwalt aber geht da prinzipiell genauso - denn vor dem Gesetz sind eben alle gleich.
frauZimt schrieb:Natürlich nicht. Aber es war richtig, dass gegen Herrn Kachelmann ermittelt wurde.
Die Presse hat ihn vorverurteilt. Das war ein Vergehen gegen ihn, nicht aber die Ermittlungen und der Prozess gegen ihn.
Beim Prozess bin ich mir unsicher. Soweit ich das verfolgt habe, ist bei der anklagenden Staatsanwaltschaft ein überschiessender Belastungseifer wohl nicht von der Hand zu weisen. Es wäre offenbar bei neutralen und gründlichen Ermittlungen schon möglich, im Ermittlungsverfahren zu dem Ergebnis zu kommen, dass Kachelmann erst bzgl. Schadenersatz für beauftragten Gutachter beim OLG erstritt: die FRau, die ihn angezeigt hat, hat ihn wie dieses Gericht feststellte, vorsätzlich und wahrheitswidrig beschuldigt.
Bei der Staatsanwaltschaft in ich meine Mannheim muß man doch nur darauf verweisen, dass der gerichtlich untersagt werden musste, die falsche Tatsachenbehauptung, am angeblichen "Tatmesser" seien Spuren von Kachelmann gefunden worden, aufrechtzuerhalten.
Ich hätte es echt nicht für möglich gehalten, dass eine deutsche Staatsanwaltschaft erst nach Verurteilung die Weiterverbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen einstellt.