@falstaff Es war nicht die Berichterstattung die mit staatsbürgerlichen Pflichten begründet wurde, sondern die Anzeigenerstattung.
Hat das jemand gesagt?
Das macht einen mindestens ebenso gewaltigen Unterschied wie der, zwischen einer Abholung und Verhaftung Metzelders.
Richtig, CM wurde nicht verhaftet.
Es steht außer Frage, dass die Berichterstattung der Bildzeitung manchmal grenzwertig ist und es gehört sicher auch zum Konzept, die Pressefreiheit voll auszureizen. Aber dieser Thread heißt nun Mal nicht "BILD is BÄH"
Diese "Nebenbaustelle" bedient hier ausser dir eigentlich keiner -> dafür gibts übrigens einen eigenen Thread
;)sondern "Metzelder - Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie".
Richtig, mit Betonung auf "Verdacht", über den bisher überhaupt nichts klar ist und über den hier relativ sachlich diskutiert wird.
Und in diesem konkreten Falle hat die Bildzeitung einzig und alleine über Tatsachen berichtet und das sogar noch ungewöhnlich zurückhaltend.
Die B.ild hat durch ihre zumindest voreilige "Berichterstattung" Tatsachen erst GESCHAFFEN. Die "Hexenjagd", die du hier absprichst, ist bereits erfolgt, CM ist hierzulande gesellschaftlich erledigt. "Hexenjagd" findet heutzutage nicht mehr mit Mistgablen und Gülleeimern statt
;)Man kann nämlich davon ausgehen dass die Zeitung über noch weitaus mehr Informationen verfügt, insbesondere auch in Bezug auf die Identität der ersten Adressatin der Bilder.
So what? Was geht uns an, was die B.ild für Infos hat oder konstruiert? Hat sie deswegen Narrenfreiheit und die Adressatin sollte Dankesbekundungen an die B.ild schicken dafür, dass ihr Name noch nicht veröffentlicht worden ist -> reicht es nicht aus, wieviele unbeteiligte Dritte publik geworden sind - wenn auch indirekt?
@traces Achso, dann endet eine "staatsbürgerliche Pflicht" also mit der Anzeige. Was danach kommt und ob man mit seinem eigenen Handeln die Ermittlung zu einer Straftat gefährdet, die man selbst zur Anzeige brachte, ist dann egal? Wusste ich nicht.
Vollste Zustimmung, einen bessere Warnung hätten die potentiellen "Hintermänner" garnicht erhalten können.
@Seps13 Stimmt, danke. Für den Vergleich mit dem vom EGMR entschiedenen Fall ist aber unerheblich, ob über Festnahme oder Durchsuchung berichtet wurde.
Hast du dafür einen Beleg, dass das EGMR nicht zwischen unterschiedlichen Verdachtsgraden differenziert sondern bereits einen Anfangsverdacht (der nichtmal zu einer Festnahme/Verhaftung/Klage führt) für die Veröffentlichung der persönlichen Daten für verhältnismäßig hält? Das wäre nicht ganz unwichtig, vielen Dank schonmal.
Aber meines Wissens nicht, bevor die Ermittlungen begannen. Insofern wird die Ermittlungsbehörde zum Zeitpunkt der Anzeige gewusst haben, was kommt und hatte Gelegenheit, vorzugreifen.
Das würde ich mal für Spekulation halten oder hast du dafür einen Beleg? Woher soll denn die EB "wissen was kommt" (ich denke, du meinst die Veröffentlichung) - in diesem Stadium? Das ist doch keine Standardsituation? Ich habe sowas hierzulande jedenfalls noch nicht gehört.
Und wie soll die EB denn da "vorgreifen"? Der B.ild im Vorfeld vorsorglich einen Maulkorb verpassen oder wie soll ich mir das vorstellen.
Und woher wollen wir wissen, ob da nicht bereits "im Stillen" Ermittlungen im Gange waren, um pot. "Hintermänner" zu erwischen und dabei von der "Berichterstattung" behindert worden sind?
Betroffen ist hier natürlich der im Urteil erwähnte Punkt "Wahrhaftigkeit der Information" (die Zeitung muss den Wahrheitsgehalt prüfen). Das wird aber voraussichtlich nicht zu beanstanden sein, denn sie konnten die Informationen aus erster Hand prüfen und haben im Nachhinein das Ergebnis ihrer Prüfung durch Aufnahme der Ermittlungen bestätigt bekommen.
Naja, die Prüfung der "Wahrhaftigkeit" sollte ja wohl durch die entsprechenden EB erfolgen oder ist die B.ild nun auch noch Instanz für Wahrhaftigkeitsprüfung
;)? Fakt ist, dass die Bilder von seinem Handy aus verschickt worden sind und nicht von ihm PERSÖNLICH. Das ist offensichtlich noch Mit-Inhalt der Ermittlungen. Die B.ild impliziert dies aber zumindest, wenn sie es nicht sogar wörtlich so geschrieben hat (den genauen Wortlaut weiss ich jetzt gerade nicht; wichtig ist, was in der Öffentlichkeit angekommen ist).
Interessant wäre noch die Frage, ob das Auskunftsverhalten der StA von der Bild beeinflusst wurde, also ob vom Pressesprecher sonst keine Bekanntgabe der Identität erfolgt wäre. Wenn es so wäre, würde man es aber von dort vermutlich nicht zugeben, so dass die BILD mit dem Urteil des EGMR eine Entscheidung in der Hand hat, um ihre Interessen juristisch durchzusetzen.
Da stimme ich dir voll zu und dieser Punkt erscheint mir auch ziemlich eigenartig. Zumal das Statement der StA so zeitnah zur "Berichterstattung" der B.ild erfolgte, als wäre sie unter Druck gewesen. Hier sollte man meiner Meinung nach nochmal genauer hinschauen, wobei ich nicht glaube, dass wir von diesen Interna viel erfahren werden.
Es bräuchte wohl eine Ergänzung oder Konkretisierung entsprechender Vorschriften zu Pressemitteilungen und zur Verdachtsberichterstattung, wenn die Persönlichkeitsrechte Prominenter gegenüber der Pressefreiheit zukünftig mehr gestärkt werden sollen.
Nochmal vollste Zustimmung. Das Prob sehe ich darin, dass B.ild & Co. solche Fälle unter Betriebsausgaben kalkulieren und steuerlich absetzen, wenn nicht gar aus der Portokasse begleichen. Durch die Auflagensteigerung durch solche "Reisserthemen" haben sie die Kosten eh gleich doppelt und dreifach wieder drin.