Coldcases schrieb:Es ist doch völlig indiskutabel ein solches Interview überhaupt zu geben. All das was dazu gegenüber Medienvertreter kommuniziert worden ist, wird seziert und wirkt sich negativ auf die weitere Reputation des Mandaten aus, die ohnehin bereits stigmatisiert ist.
Ein guter Advokat macht seine Hausaufgaben im Gerichtssaal und redet sich in einem derartigen Interview nicht um Kopf und Kragen, wo er am Ende nur mit verlieren kann...
Genau. Das, was hier jetzt passiert bestätigt meine Einstellung, die ich ja neulich schon einmal hier gepostet habe, dass es besser ist, seinen Fall in einem Gerichtssaal zu verhandeln, als in den Medien.
Juristisch gibt es ein paar Punkte, die hier noch unklar sind und die es Wert sind, sich anzuschauen, das wird mit Sicherheit im Verfahren auch passieren. Wenn diese Frau tatsächlich in Verbindung mit Polizeibeamten oder gar auf deren Veranlassung hin Metzelder dazu animiert, provoziert oder veranlasst hat, ihr diese Dateien zu senden, kann das allerdings Auswirkungen auf das Strafmass haben. Ob das nun so gewesen ist, möchte der Anwalt gerne wissen, das ist vollkommen legitim und man muss hoffen, dass es dazu Antworten geben wird. Das aber gehört in den Gerichtsaal und nicht in die Medien.
Ansonsten ist das meiste, was hier geschrieben wurde juristisch nicht sonderlich relevant.
Dass es tatsächlich möglich ist, entsprechende Dateien im Internet zu finden ohne dass man in die Tiefen des Darknets abtauchen muss ist Praktikern in Justiz und Polizei durchaus bekannt und das ist nicht umstritten. Es hat auch immer wieder Versuche von Beschuldigten gegeben, zu argumentieren, sie selbst haben nicht bemerken und nicht wissen können, dass sich diese Dateien auf ihrem Computer befunden haben. In einzelnen Fällen konnte das auch durchaus nachgewiesen werden. Nur, in diesem Fall, soweit ich sehe auf grund der Medienberichterstattung, ist das gar nicht relevant. Denn wenn ich nicht weiss, dass ich solche Dateien habe, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ich solche Dateien weiterversende. Das aber scheint doch ein entscheidender Punkt in diesem Fall zu sein.
Mit anderen Worten gesagt: wenn ich argumentiere, ich hatte gar keine Ahnung, dass solche Dateien auf meinem Gerät sind, und dann argumentiere, eine Zeugin hat mich provoziert ihr solche Dateien zu senden - dann passt das nicht. Entweder oder, aber nicht beides zusammen.
Insofern denke ich, dass in dem Verfahren, das von den beteiligten Juristen anders als von der Öffentlichkeit
sine ira et studio geführt werden soll, werden die relevanten Dinge ans Licht gebracht werden und daraus wird sich dann ein Urteil ergeben. Soviel Vertrauen habe ich in die Richterin, und es ist gut so, dass wir eben nicht Strafprozesse durch die "Öffentlichkeit" entscheiden lassen. Ich lehne mich erst mal gelassen zurück und warte darauf, was das Gericht herausfinden wird und wie es dann entscheiden wird.