PurePu schrieb:Sie hat sich beraten. Mit einer Freundin und diese hat den Kontakt zu einem Polizisten hergestellt, mit dem sie ebenfalls gesprochen hat, BEVOR sie sich an die Presse gewandt hat. Dass sie erst danach Anzeige erstattet hat, ist etwas völlig anderes.
Die Reihenfolge ist also wie folgt:
Kontakt zur Freundin
Kontakt zu einem Polizisten
dann wendet sie sich an die Presse
und erst danach erstattet sie Strafanzeige
Sie hat also die Bilder - das unterstelle ich mal - erst mal rumgezeigt, bevor sie dann die Strafanzeige gestellt hat.
Oder sollte die Bild, ohne sich durch Augenschein überzeugt zu haben, angesprungen zu sein?
Da wäre ich mal bei
https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html wo es heißt:
2. es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,