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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 08:48
@Rick_Blaine

In ein "erweitertes Führungszeugnis" ist ein etwaiger Strafbefehl oder eine etwaige Verurteilung in dieser Angelegenheit in jedem Fall einzutragen - unabhängig von der Anzahl der Tagessätze.

Aktuell kann man allerdings über den Ausgang des Verfahrens nur spekulieren.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 09:40
Es ist einfach wichtig, dass Menschen nicht wegsehen...
Ich würde mich genauso verhalten, selbst wenn ich dadurch vorbestraft wäre...
Natürlich hätte sie sich sagen können, ok, diese Fotos lösche ich mal ganz schnell und breite einfach den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit, aber zum Glück hat sie das nicht getan, dadurch hat sie mglw. schlimmeres verhindert...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 09:43
@MissWexford
Ganz genau so ist es. Wahrscheinlich konnte sie es zunächst selbst nicht glauben, dass das gerade wirklich passiert und hat dann auch immer wieder nachgefragt, um selbst zu verstehen, dass das gerade wirklich kein Missverständnis ist.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 09:52
@MissWexford
@PurePu

Es ist auch immer einfach zu behaupten "Ich hätte das so und so gemacht" und "Es ist doch jedem klar, was zu tun gewesen ist". Dabei spielen nunmal auch extreme Emotionen eine Rolle und NIEMAND kann sich in diese Situation hinein versetzen, wenn er es nicht selbst schon erlebt hat.

Ich persönlich würde jetzt sagen, ich hätte mich einem guten Freund anvertraut um einen Zeugen zu haben und wäre mit diesem dann sofort zur Polizei gegangen. Das behaupte ich jetzt, habe aber auch die entsprechenden Emotionen in solch einer Situation nicht. Ich finde es anmaßend, wenn hier Leute ständig behaupten, die Frau hätte dumm/falsch gehandelt, weil dabei diese Emotionen völlig außen vor gelassen werden.

Sollte am Ende herauskommen, wie es momentan aussieht, dass die Frau die Bilder einzig deshalb nicht sofort gelöscht hat, um Metzelder als Verbreiter von Kinderpornographie und möglichen Planer von weiterem Kindesmissbrauch (das Wort ist zu verharmlosend, mir fällt grad kein passenderes ein) vor Gericht zu bringen, dann hoffe ich, dass sie frei gesprochen oder nur geringst möglich bestraft wird. Es ist ein Dienst für Jeden, der diese unfassbaren Taten stoppen will.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 10:19
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Da du ja Fachmann bist, würde ich dich gerne fragen, ob die Anklage der 3 Frauen gleich zu werten ist, juristisch gesehen meine ich...2 Frauen haben die Bilder nicht zu Anzeige gebracht, aber haben auch das Material nicht weitergeleitet, zumindest ist öffentlich nichts anderes bekannt. Die 3. Frau hat es zwar zu Anzeige gebracht, aber nicht sofort und hat es anderen gezeigt...wie sieht die Juristische Seite dazu aus, abgesehen von der Höhe des Strafbetrages?
Nun, einmal gibt es nirgends im Gesetz eine Pflicht, KP "anzuzeigen." Das Gesetz sagt aber, dass Besitz oder gar Verbreitung strafbar ist. Das heisst, wenn ich KP besitze, weil ich sie von jemand anderem erhalten habe, dann mache ich mich nicht dadurch strafbar, dass ich niemandem davon berichte. Ich mache mich, wenn, nur strafbar dadurch, dass ich die KP besitze oder mir verschafft habe (siehe dazu unten).

Ich weiss nun nicht, was der einen oder ggf. den drei Frauen genau vorgeworfen wird und mit welcher Begründung. Das Gesetz selbst ist hier leider unscharf und kompliziert, so dass der BGH mehrfach die Begriffe erst klären musste. So ist zum Beispiel zwischen "Verbreitung" (§ 184b Absatz 1 Punkt 1 StGB) und der sogenannten "Drittverschaffung" (Absatz 1 Punkt 2) zu unterscheiden, wobei für beides der höhere Strafrahmen gegenüber dem "Sich selbst verschaffen" oder "besitzen" (Absatz 3) gilt.

Insofern würde also das Verhalten der hier diskutierten Dame vom Gesetzgeber "verwerflicher" angesehen, als der einfache Besitz, wenn man dieser Dame unterstellt, sie habe die KP an andere weitergegeben (Drittverschaffung). Allerdings weicht die Strafhöhe des Strafbefehls hier wieder von der fälligen Mindeststrafe ab, wobei das auch anders begründet werden kann.

Der "Besitz" von KP wird im deutschen Strafrecht sehr weit gefasst. Straffrei bleibt ein solcher im Prinzip nur dann, wenn man unwissentlich KP erhalten hat und diese "sofort" vernichtet oder bei einer Behörde abliefert (so z.B. das OLG Oldenburg 1 Ss 166/10):
Der Straftatbestand des Besitzes kinderpornographischer Schriften, Abbildungen, Bildträger und Datenspeicher (§§ 184b Abs. 1. 11 Abs. 3 StGB) setzt ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis hierüber voraus, mit der Möglichkeit, die Schriften oder Bilder sich oder anderen zugänglich zu machen. Das muss vorsätzlich geschehen, wobei der Vorsatz als direkter oder als bedingter Vorsatz gegeben sein kann. Mit direktem Vorsatz handelt, wer weiß, dass er kinderpornographisches Material besitzt. Wer dagegen dies nur für möglich hält, es aber billigend in Kauf nimmt, handelt mit bedingtem Vorsatz. Hat jemand unwissentlich - und damit unvorsätzlich - Besitz an kinderpornographischem Material erlangt, so setzt die Strafbarkeit ein, sobald der Besitzer erkennt oder es unter billigender Inkaufnahme für möglich hält, dass er Kinderpornographie besitzt, und den Besitz sodann gleichwohl fortsetzt. Straflos ist insoweit, wer nach Erkennen des kinderpornographischen Inhalts das Material sofort vernichtet oder bei einer Behörde abliefert (vgl. SchönckeSchröder, StGB, 28. Auflage, § 184b Rdn. 15 m.w.N.).
Der Gesetzgeber hat auch Wert darauf gelegt, dass eine "Weiterverbreitung" von KP möglichst rigoros eingeschränkt wird. So wurden selbst Strafverteidiger angezeigt, die KP nur deshalb auf ihren Computern hatten, weil sie einen Mandanten wegen eben dieser KP verteidigten und diese selbst analysieren wollten, ob es sich nun wirklich um verbotene KP handelt oder nicht. Selbst in diesen Fällen legten die Gerichte dann sehr strenge Masstäbe an, und liessen das nur zu, wenn der Verteidiger wirklich nachweisen konnte, dass es zur Verteidigung unbedingt notwendig war, diese KP zu analysieren. Daher wird auch das beliebte Argument "ich hab die KP ja nur gehabt, um deren Vorbesitzer/Hersteller anzeigen zu können" von deutschen Gerichten eben nicht akzeptiert.

Um den Fall hier genauer zu beurteilen müsste ich aber die einzelnen Details wissen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 10:57
@Rick_Blaine
Jetzt verstehe ich einiges..danke schön...dann frage ich mich , warum gegen die 2 anderen Frauen ermittelt wird? Im den Medien stand nur, das sie es nicht zu Anzeige gebracht haben. Wir werden hoffentlich näheres Erfahren, sobald die Verhandlung von CM los geht. Oder meinst du, das das in der Verhandlung nicht direkt angesprochen wird?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 11:04
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Jetzt verstehe ich einiges..danke schön...dann frage ich mich , warum gegen die 2 anderen Frauen ermittelt wird? Im den Medien stand nur, das sie es nicht zu Anzeige gebracht haben. Wir werden hoffentlich näheres Erfahren, sobald die Verhandlung von CM los geht. Oder meinst du, das das in der Verhandlung nicht direkt angesprochen wird?
Na ja, ermittelt werden muss, wenn ein Tatverdacht naheliegt, hier z.B. Besitz von KP. Es ist eben nicht allen bekannt und klar, dass sie KP im Prinzip "sofort" vernichten oder bei der Polizei abgeben müssen, sobald sie davon Kenntnis haben. Wenn diese drei Frauen hier diese KP tagelang auf ihren Handies oder Computern hatten und auch wussten, dass es sich um KP handelt, haben sie sich nach der Rechtsprechung und nach dem Gesetz strafbar gemacht. Die deutsche Rechtsprechung ist hier eben sehr unnachgiebig, weil man eben echten KP-Konsumenten die einfache Entschuldigung "ja, habe ich unwissentlich bekommen und wollte das ja auch bald löschen oder zur Polizei bringen" eben nicht durchgehen lassen will. Denn sonst wären echte Konsumenten sehr viel schwerer zu überführen.

In wirklich "harmlosen" Fällen kann die Staatsanwaltschaft dann immer noch ein Verfahren einstellen.

Da Metzelder wohl "Drittverschaffung" oder gar "Verbreitung" vorgeworfen wird, dürfte das auch Thema in seiner Verhandlung werden.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 11:08
@Rick_Blaine
Ok...ich habe noch eine letzte Frage an dich... ist es dabei von Bedeutung wie oft man sich dieses Filmmaterial angeschaut hat? Wenn die Frauen es nur einmal angeschaut haben und unter Schock es nie wieder berührt haben, zählt es dann immer noch, da!sie es mehrere Tage im Besitz hatten?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 11:11
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Ok...ich habe noch eine letzte Frage an dich... ist es dabei von Bedeutung wie oft man sich dieses Filmmaterial angeschaut hat? Wenn die Frauen es nur einmal angeschaut haben und unter Schock es nie wieder berührt haben, zählt es dann immer noch, da!sie es mehrere Tage im Besitz hatten?
Das muss nicht von Bedeutung sein, kann aber. Wer sich täglich 5 mal den gleichen KP-Videoclip anschaut wird schwerer argumentieren können, er habe gar nicht gewusst, um was es sich handelt, als wenn nur ein einziges Mal ein 2 Sekunden langer Zugriff nachgewiesen wird. Da ist es dann vermutlich einfacher zu argumentieren, man habe das gar nicht richtig wahrgenommen, oder nicht gewusst, wie man das löscht usw (hat es alles bereits in Verfahren an Argumenten gegeben).


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20.04.2021 um 11:13
@Rick_Blaine
Stimmt, da kann man sich nicht so einfach rausreden.. schön, das du dir die Zeit genommen hast und uns hier Klarheit verschafft hast...vielen dank ❤️


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 11:23
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Stimmt, da kann man sich nicht so einfach rausreden.. schön, das du dir die Zeit genommen hast und uns hier Klarheit verschafft hast...vielen dank
Gerne :)

Der Punkt ist, dass der Gesetzgeber will, dass das Zeug einfach vom Markt verschwindet. Der BGH und andere Gerichte haben immer mal Parallelen zu den illegalen Drogen gezogen, da hat der Gesetzgeber auch gesagt: der Besitz ist strafbar. Denn auch da war eine der häufigsten Entschuldigungen (ich hatte auch schon Mandanten, die mir das mit treuem Augenaufschlag gesagt hatten): Was, Kokain in meiner Hosentasche? Nee, keine Ahnung wie das da rein gekommen ist, das muss mir jemand zugesteckt haben. Das ist nicht meines!

Wenn man das nun als Entschuldigung erst mal akzeptieren würde müsste die Staatsanwaltschaft bei einer Strafverfolgung immer nachweisen, dass das nicht so war, dass er wirklich selbst die Drogen in die Tasche gesteckt hatte, usw. Eine fast unmögliche Aufgabe. Oder der Taschendieb, bei dem man den Geldbeutel eines Passanten findet und der dann sagt: wie der in meine Hosentasche geraten ist? Keine Ahnung, muss mir jemand zugesteckt haben.

Und so hat der Gesetzgeber hier gewissermassen den Spiess umgedreht: wenn wir es bei dir finden, dann gehen wir davon aus, dass du davon weisst und willst, dass es in deiner Tasche ist, weil du damit was anfangen willst. Und bei KP tritt an Stelle der Hosentasche eben das Handy oder der Computer.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 12:35
@Rick_Blaine
Wie wird es deiner Meinung nach vor Gericht aussehen, dass die Dame zur Presse gegangen ist und nicht zur Polizei?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:28
@Tritonus
Der Rechtsanwalt der Dame hat ausdrücklich klargestellt, dass es so nicht war. Warum verstehen das die Leute in diesem Thread eigentlich nicht? Macht es so viel Freude auf dieser Frau herumzuhacken?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:37
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Macht es so viel Freude auf dieser Frau herumzuhacken?
Es „hackt“ niemand auf diese Frau herum. Es ist völlig legitim ihr äußerst suspektes Verhalten in Frage zu stellen, weil es eben ein nicht rationales Verhalten eines Otto- Normalverbraucher entspricht, der über einen längeren Zeitraum kinderpornografisches Material via Handy zugeschickt bekommt. Ebenso wie das Verhalten von Metzelder hier hinterfragt wird. Sie ist definitiv kein Opfer. Und das darf doch wohl noch hinterfragt und kritisch betrachtet werden. Was hinter dieser Gesichte tatsächlich steckt und wie es sich mit der „Wahrheit“ und auch der Glaubwürdigkeit aller Protagonisten verhält, wird hoffentlich im Prozess final geklärt werden können.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:40
Zitat von PurePuPurePu schrieb:Der Rechtsanwalt der Dame hat ausdrücklich klargestellt, dass es so nicht war. Warum verstehen das die Leute in diesem Thread eigentlich nicht? Macht es so viel Freude auf dieser Frau herumzuhacken?
Aber die Zeugin hat doch die Bildzeitung kontaktiert, oder stimmt das nicht?
Dann sag doch bitte nochmal, wie es genau war.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:40
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:ihr äußerst suspektes Verhalten
Das ist nicht herumhacken? Das ist einfach nur extrem anmaßend und unangebracht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:55
@PurePu

... und dann stellt sich mir die Frage, hat die Zeugin der Bild die kinderpornographischen Bilder gezeigt?
Wenn nein, wie hat sie glaubhaft gemacht, dass es diese Bilder erhalten hat?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 13:56
Zitat von emzemz schrieb:und dann stellt sich mir die Frage, hat die Zeugin der Bild die kinderpornographischen Bilder gezeigt?
Wenn nein, wie hat sie glaubhaft gemacht, dass es diese Bilder erhalten hat?
Frag sie doch mal. Vielleicht antwortet sie dir ja darauf.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 14:01
@PurePu
Die Dame ist mit dem Material nicht gleich zur Polizei gegangen. Wenn diese Aussage nicht stimmen sollte, hätte ich gerne eine Quelle dazu. Btw habe ich @Rick_Blaine angesprochen. Wie du leicht weiter oben nachlesen kannst, hat er ausgeführt, dass es strafbar ist, KP zu besitzen es sei denn man geht, sobald man sie empfangen hat, damit umgehend zur Polizei.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.04.2021 um 14:04
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Wie du leicht weiter oben nachlesen kannst, hat er ausgeführt, dass es strafbar ist, KP zu besitzen es sei denn man geht, sobald man sie empfangen hat, damit umgehend zur Polizei.
So schaut es aus. Und dann erfindet man auch keine „Nichten“ oder geht zum „Schein“ auf so etwas widerwärtiges über Monate hinweg ein.


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