LARA43 schrieb:Wenn die Zeugin unglaubwürdig wäre und Cm irgendwelche Bilder zugeschoben wäre, dann hätten seine Anwälte gegen alles vorgehen und unterbinden können...Cm hat doch Top Anwälte .Dennoch konnte sie die Anklage nicht verhindern...Warum wohl?
Das ist eine zielorientierte Scheinlogik.
Selbstverständlich kann der Beschuldigte über seine "Top Anwälte" Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen. Dieser Einfluss hat aber Grenzen. Denn letztlich ist es die Entscheidung der StA, ob, wie und was sie ermittelt. Und meine Vermutung ist, dass die sehr(!) langen Ermittlungen der StA nichts mit der Frage zu tun haben, ob die "Zeugin" glaubwürdig ist oder nicht. Sie wird ihr Smartphone zur Verfügung gestellt haben, mit Nachrichten von CM und damit gab es einen Anfangsverdacht.
Die "Zeugin" ist aber offenkundig nicht nur "Zeugin", sondern auch Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahre. Gegen sie wurde also auch ermittelt. Es bedarf schon eines zielbstrebigen Argumentationswunsches, sie allein deshalb als "glaubwürdig" zu bezeichnen, weil sie gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, oder weil die "Top Anwälte" ja "nichts hätten verhindern" können. So funktioniert das aber im echten Leben nicht. Auch wenn man es der besseren Argumentationsbasis wegen gerne hätte.
Im Übrigen begrüße ich es, dass die Stigmatisierung der (vermeintlichen) Opfer nicht wieder erwähnt wurde.
Photographer73 schrieb:Die Fakten, denen du dich verweigerst sind in der Anklageschrift klar nachzulesen, da bedarf es keiner Zeitung.
Wir haben hier Einblick in die Anklageschrift? Das würde mich ernsthaft wundern, weil die Verbreitung der Anklageschrift vor Eröffnung der Hauptverhandlung einen Straftatbestand erfüllen würde. Hast Du die Anklageschrift bereits lesen können? Oder redest Du von einer oberflächlichen Zusammenfassung auf drei Zeilen der Anklageschrift in einer Pressmitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf?
An dieser Stelle eine Frage: Kennst Du dich mit den Abläufen eines Strafprozesses aus?
Photographer73 schrieb:Und gegen die angeblich unwahren Behauptungen einer Zeugin, die diese auch noch in einem Interview tätigt, geht er nicht vor... das macht Sinn.
Das stimmt. Es ist durchaus sinnvoll, gegen eine Zeugenaussage im Ermittlungsverfahren nicht öffentlich vorzugehen. Man würde sich sehr schnell dem Verdacht aussetzen, Zeugen beeinflussen oder nötigen zu wollen. "Top Anwälte" wissen das.
Photographer73 schrieb:Es gibt auch Justizirrtümer, vielleicht wäre es möglich, einen solchen nach einer evt. Verurteilung von CM zu bemühen ?
Dazu kann man eigentlich kaum etwas sinnvolles sagen. Ich belasse es bei dem Hinweis, dass noch niemand verurteilt wurde. Wie Du hier einen "Justizirrtum" warum auch immer antizipieren willst, ist mir ein Rätsel.
chorus schrieb:Da bin ich aber mal gespannt, wie Metzelders Anwälte bei der/den Gerichtsverhandlung/en diese Anklagepunkte "schön"rednen wollen.
Das ist eine etwas seltsame Vorstellung davon, wie eine öffentliche Strafverhandlung abläuft. Wie wäre es, wenn die öffentliche Verhandlung abwartet? Vielleicht wird gar nichts "schön geredet". Man muss ja auch nicht immer auf die Idee kommen, bereits im Vorfeld ganz genau zu wissen, was war, was ist und was von Strafverteidigern zu tun ist.