@Coldcases Das war nicht meine Frage. Die Durchsuchung ergab 297 Kinderpornodateien. Weiterleitung/Übermittlung an mindestens 3 voneinander unabhängige Frauen. Verstörender Chatverlauf, mit der Intention zu weiteren Delikten in Bezug auf sex. Gewalt an Kindern.
Er war eindeutig im Besitz dieser Dateien - hier wird immer so getan, als wäre das gar nicht erwiesen. Denke die Ermittlungsbehörden und StA. sind nicht zu doof, ihre Arbeit gewissenhaft zu machen.
Weiß also gar nicht, warum Du Dich so vor der Antwort windest. Das war jetzt viel Text, ohne meine Frage zu beantworten.
Kann man davon ausgehen, dass wenn die StA. Anklage erhebt, bezügl. o.g. Umstände, dass sie die 297 Dateien auch gesichtet haben, sie existent sind, die Opfer real sind?