RewoPower schrieb:Daher die Frage: Wo war der Hund zur Tatzeit und hat er angeschlagen oder nicht?
Woher sollen wir das wissen? Da musst du die Polizei fragen.
Enterprise1701 schrieb:So. Dieser Bericht strotzt vor Fehlern. "Eine NACHBARIN habe...gegen 23.30 rauchend.., erzählt ER". Eine Nachbarin ist immer eine SIE und kein ER. Wenn jemand um 23.3o Uhr seine Gute Nacht Zigarette auf dem Balkon raucht dann macht er keinen Rundgang mehr. Er könnte dann beim Rundgang rauchen. Wenn die Sicht so gut ist um 23.3o Uhr, dass man gar die Zigarette sieht, dann ist eine Tat eine Stunde später mutig. Kirmesgänger, Gassigeher, Spaziergänger können demnach immer dort vorbei gehen. Diese Nachbarin oder doch Nachbar hat scheinbar keine weitere Person dort gesehen.
Schreibfehler/Logikfehler sind leider überall an der Tagesordnung. Dass er oben geraucht hat, kann ja auch sein, weil er hoch zu seiner Frau ist um noch Bescheid zu geben, dass er noch mal mit dem Hund Gassi geht oder nochmal runterschaut, ob alles in Ordnung ist. Es kann ja auch der Sohn, wenn er noch auf der Kirmis war, dem Vater ne Nachricht hat zukommen lassen. Oder der Sohn kam und hat seinen Vater gefragt, ob er nochmal mit dem Hund rausgeht etc..
Nur weil man aufm Balkon ne Zigarette raucht, heißt das ja nicht, dass man das Haus nicht mehr verlässt.
Im Übrigen kann man eine glühende Zigarette, besonders wenn daran gezogen wird, gerade in der Dunkelheit sehr gut sehen.
Mutig ist es allemal. Nicht nur wegen der Besucher, sondern auch wegen der Personen im Haus, Nachbarn etc.. Da kann auch immer noch mal einer abends aufm Balkon stehen und das zufällig mitbekommen.