temporari schrieb:Nochmal zurück zum ersten Verteidiger: Konnte das Geständnis des TV für Dirk Waldschmidt irgendeinen Vorteil haben?
Ich wüsste nicht welchen. Spannender finde ich die Fragen, ob er zuvor von der Absicht seines Mandanten, ein Geständnis abzulegen, gewusst hat und ob er dabei zugegen war. Falls es sich um eine Vernehmung des TV vor einem Staatsanwalt oder Richter handelte, hätte er als Verteidiger ein Anwesenheitsrecht gehabt, das ein kompetenter RA zweifellos hätte ausüben wollen.
Dazu hätte er natürlich zuvor von dem Termin wissen müssen, aber
https://dejure.org/gesetze/StPO/168c.htmlVon den Terminen sind die zur Anwesenheit Berechtigten vorher zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn sie den Untersuchungserfolg gefährden würde.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen ;-)
Womöglich beruht der Widerruf seines Geständnisses auf der Einschätzung seines neuen Verteidigers, man habe dem TV unzulässigerweise anwaltlichen Beistand vorenthalten, oder ihn nicht klar genug über seine Rechte informiert, sich vor einer Vernehmung mit seinem RA zu besprechen.